Rufbereitschaft bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Bei Verkehrsunfällen tritt häufig Benzin oder Öl aus und gelangt auf Gewässer. Hier wurde eine Ölsperre gesetzt, die in Verbindung mit dem Ölbindemittel das aufschwimmende Öl zurückhält und bindet.
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kommt es beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie z. B. Ölen, Säuren, Laugen und Gülle immer wieder zu Schadensfällen.
Typische Unfälle treten auf beim Transport, Umschlag und Lagern von diesen Stoffen sowie bei Betriebsstörungen an Anlagen und in Brandfällen. Durch die auslaufenden Stoffe können Schäden an Boden, Grundwasser und Fließgewässern entstehen. Hier drohen Gefahren für die Wasserversorgung und für die Gesundheit.
Um wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten, müssen Schadensfälle unverzüglich an die Polizei, die Feuerwehr oder an das Ordnungsamt der Gemeinde gemeldet werden. Über die Kreisleitstelle wird die Rufbereitschaft der Unteren Wasserbehörde informiert (Telefon 02861/980910), die rund um die Uhr erreichbar ist und vor Ort den Schaden aus wasserwirtschaftlicher Sicht beurteilt.
In Abstimmung mit den Einsatzkräften an der Schadensstelle werden Sofortmaßnahmen wie z.B. das Errichten von Ölsperren in Gewässern, Aufbringen von Bindemitteln und Abdichten schadhafter Behälter eingeleitet. Je nach Sachlage können weitere Maßnahmen wie z.B. die Entnahme von Wasser- und Bodenproben, Reinigung von Kanälen, die Unterrichtung weiterer Dienststellen oder bei Unfällen mit Chemikalien die Auskofferung und Entsorgung von verunreinigtem Erdreich erforderlich werden. Ferner unterstützt die Untere Wasserbehörde die Polizei bei der Schadens- und Verursacherermittlung .


