Vorhaben in Wasserschutzgebieten
Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet:
Hier wird die Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Zur Beschleunigung des Verfahrens ist vor dem Einreichen des Bauantrages jedoch eine persönliche oder telefonische Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin zu empfehlen.
Sonstige Vorhaben im Wasserschutzgebiet:
Bei anderen genehmigungspflichtigen Vorhaben (diese sind in den Anlagen zur Schutzgebietsverordnung detailliert aufgelistet), die nicht gleichzeitig baurechtlich genehmigt werden müssen, erteilt die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken eine eigenständige ?Genehmigung nach der Wasserschutzgebietsverordnung?.
Die Antragsunterlagen sind von der Art des Vorhabens abhängig und sollten mit der Kreisverwaltung individuell abgesprochen werden


