Eltern- und Familienbildung
Die finanzielle Förderung der Bildungsmaßnahmen ist in den Richtlinien zur Förderung der Eltern- und Familienbildung des Kreises Borken geregelt. Diese finden Sie z.B. unter "Unterlage / Formulare". Auch senden wir sie Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Rechtliche Grundlage der Eltern- und Familienbildung sind die §§ 1 und 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).

