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Elterngeld: Grundinformation


Elterngeld
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. In Höhe von 67% wird das bisherige Erwerbseinkommen ersetzt. Für die Berechnung wird das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes zu Grunde gelegt.
Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten zumindest den Elterngeld-Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro.
Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.

 
Elternzeit
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.
Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Die Inanspruchnahme der Elternzeit setzt einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber voraus.



Weitere Informationen im www

Broschüre: Elterngeld und Elternzeit
Die Broschüre informiert ausführlich über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit sowie zum Erziehungsgeld (gültig ab 1. Januar 2007).

Online-Antrag
umfangreiches Online-Formular zur Beantragung von Elterngeld (Egon)

www.elterngeld.nrw.de
Informationen zum Elterngeld herausgegeben vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen