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Kinder- und Jugendförderung


Mit Wirkung vom 01.01.2007 hat die Kinder- und Jugendförderung eine neue Grundlage erhalten. Die bisherigen Grundlagen "Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit" und "Rahmenkonzeption Offene Kinder- und Jugendarbeit" wurden abgelöst durch den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.


Der Kinder- und Jugendförderplan stellt ein neues und verbindliches Förderinstrument in der kommunalen Jugendhilfe dar. Er gibt freien Trägern der Jugendhilfe eine Planungssicherheit in Bezug auf die finanziellen Rahmenmittel und eine angemessene Laufzeit, um Angebote  zu entwickeln, durchzuführen und auszuwerten.


Auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung berücksichtigt er alle für die Kinder- und Jugendförderung relevante Aufgabenfelder. Er ist so flexibel gestaltet, dass er neben den bewährten und bedarfsgerechten Angeboten auch Spielraum für unvorhergesehene Bedarfe lässt.


Ausgangslage für die Förderung sind die Bedürfnisse und Interessen der im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie wohnhaften jungen Menschen. Dabei werden im Sinne der Chancengleichheit insbesondere die jungen Menschen gefördert und unterstützt, die aufgrund individueller und sozialer Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung benachteiligt sind.


Die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendförderung vor Ort setzt die Abstimmung der vier Handlungsfelder Jugendverbandsarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischen Kinder- und Jugendschutz voraus.


Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe ist Grundlage des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. Deshalb werden die freien Träger frühzeitig an der Erstellung beteiligt.
Ein weiteres Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist die Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements. Insbesondere die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände sind ohne diese unentgeltlich geleistete Tätigkeit nicht denkbar.


Qualitätsentwicklung und Qualitätsnachweise sind wichtige Aspekte des Kinder- und Jugendförderplanes. Hierzu gehört ein quantitatives und qualitatives Berichtswesen, das Grundlage für den Wirksamkeitsdialog mit den freien Trägern der Jugendhilfe ist.


Schließlich gibt der Kinder- und Jugendförderplan Auskunft über die Gesamtressourcen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und berücksichtigt das Verhältnis von kommunalen Mitteln und Landesmitteln. Die Mittel des Kreises werden nachrangig gewährt.