Tageseinrichtungen für Kinder
Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
Zum einen sollen Kinder frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können, zum anderen sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, Beruf und Familie besser koordinieren zu können.
Hier finden Eltern und Fachkräfte und Träger Informationen zum Thema.
Darüber hinaus bietet der KiTa-Finder NRW Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen: aktuell, zentral und einheitlich! Das Online-Angebot Jugendministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen dient der gezielten und umfassenden Suche von Kindertageseinrichtungen im Umkreis des Wohnortes.
Dieser Dienst ist als Link am rechten Rand dieser Seite zu finden.

