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Unterhaltsvorschuss


Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen der Eltern. Sobald die Eltern nicht mehr in Haushaltsgemeinschaft leben, kommt es tlw. dazu, dass der sog. Barunterhalt nicht geleistet wird. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erbracht werden.