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Artenschutz

Der Artenschutz bezweckt die Bewahrung sowie die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt und schließt sowohl ihren Besitz wie auch den Handel mit ihnen ein. Er gilt auch für wild lebende Tiere, die sich in menschlicher Obhut befinden.