Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege
Der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft sind besonders als Lebensgrundlage des Menschen von allgemeinem Interesse.
Damit die Durchführung einer geeigneten Naturschutz- oder Landschaftspflegemaßnahme nicht wegen Geldmangels scheitern muss, werden öffentliche Mittel als Zuschuss bereitgestellt.
Wenn Sie sich z.B. als Bürger oder Verein zugunsten von Natur und Landschaft engagieren möchten, sollten Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Untere Landschaftsbehörde prüfen lassen.

