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Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan ist ein eigenständiger Fachplan, der auf der örtlichen Ebene die Grundlage für Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung bildet. Die Erstellung von Landschaftsplänen obliegt in Nordrhein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe.


Der Kreis Borken ist in 18, überwiegend an Gemeindegrenzen orientierte Gebiete eingeteilt, für die nach und nach Landschaftspläne durch die Untere Landschaftsbehörde erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Woraus besteht ein Landschaftsplan?

Der einzelne Landschaftsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil: der Entwicklungskarte und der Festsetzungskarte, sowie einem Textteil: den textlichen Festsetzungen und den Erläuterungen. In der behördenverbindlichen Entwicklungskarte werden die Entwicklungsziele für die zukünftige Landschaftsentwicklung dargestellt. Dazu zählen insbesondere: die Erhaltung, die Anreicherung oder die Wiederherstellung bestimmter Landschaftsräume. In der Festsetzungskarte werden rechtsverbindlich für jedermann verschiedene Inhalte festgesetzt:
1. Schutzausweisungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile),
2. Zweckbestimmung für Brachflächen,
3. Forstliche Festsetzungen,
4. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.

 

Welche Mitsprachemöglichkeiten habe ich beim Landschaftsplan?

 

Bevor ein Landschaftsplan rechtskräftig wird, durchläuft er ein Aufstellungsverfahren, bei dem insbesondere die Bürgerinnen und Bürger durch die beiden Verfahrensschritte frühzeitige Bürgerbeteiligung und öffentliche Auslegung (Offenlage) eine umfangreiche Mitsprache haben. Weiterhin werden zusätzliche Informationsveranstaltungen (z.B. Ortsverbandsversammlungen) durchgeführt.
Bei der Umsetzung eines Landschaftsplanes werden Lage, Art und Durchführung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten vor Ort besprochen. Durch die sogenannte Angebotsplanung wird ein großer Gestaltungsspielraum auf freiwilliger Basis ermöglicht, wodurch insgesamt der Kooperationsgedanke gestärkt wird. Die Kosten für die Umsetzung eines Landschaftsplanes trägt der Kreis Borken mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Rechtliche Grundlagen:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)