Hauptmenü | Haupttext | Sprachauswahl | Infoboxen

Hauptmenü

Reitregelungen, Reitkennzeichen


Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Dies gilt nicht nur für die Benutzung privater, sondern auch öffentlicher Straßen und Wege. Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden im Kreis Borken von der Unteren Landschaftsbehörde ausgegeben.