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Katastrophenschutz

Im behördlichen Sprachgebrauch hat der Begriff "Großschadensereignis" den Begriff Katastrophe weitestgehend ersetzt. Bei Großschadensereignissen müssen geeignete Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung ergriffen werden. In bestimmten Situationen ist die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden überschritten und die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr geht auf die Kreise über.


Von einem Großschadensereignis spricht man, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer Gemeinde nicht geleistet werden kann. Dem Kreis obliegt bei Großschadensereignissen die Leitung und Koordinierung des Einsatzes. Ebenso stellt der Kreis Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse auf und schreibt diese fort.

Weiterhin ist der Kreis Borken für den Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden zuständig, die im Verteidigungsfall drohen. Dem Kreis Borken obliegt ebenfalls die Aufstellung von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte innerhalb des Kreises Borken.

 

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998,

Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz v. 2.4.2009