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Makler und Bauträger


Die Erteilung der Erlaubnis für Makler, Anlagen- und Darlehensvermittler obliegt im Kreisgebiet der Kreisverwaltung Borken. Da in diesem Gewerbe Vertrauen eine große Rolle spielt und auch Gelder von Kunden verwaltet werden, dient die Erlaubnis des Gewerbes als Schutzfunktion aller Bürger / innen.


Personen, die im Kreisgebiet als selbständiger Gewerbetreibender Grundstücke, Immobilien, Darlehen oder Finanzdienstleistungen (wie z. B. Investmentfonds) vermitteln wollen oder beabsichtigen, sich als Bauträger oder Baubetreuer selbständig zu betätigen, bedürfen einer besonderen Genehmigung, der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Vorstrafen, Zahlungsrückstände bei Stadt, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags. Durch diese Einschränkung sollen zukünftige Kunden vor eventuellen Vermögensbeschädigungen durch unseriöse Gewerbetreibende geschützt werden.