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Versammlungs- und Vereinsrecht


Versammlungsrecht

Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen) sind mind 48 Stunden vor ihrer Durchführung anzumelden.


Vereinsrecht

Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet.

 

 Für weitergehende Informationen klicken Sie bitte links auf "Grundinformation".