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Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten: Unterlagen / Formulare


Hier stehen Ihnen folgende Unterlagen und Formulare zur Verfügung:


Allgemeine Informationen

Wer gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung vorgesehenen bzw. getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

Aus diesem Grund bitten wir Sie für den Fall, dass Sie die sichere Aufbewahrung noch nicht nachgewiesenen haben, den untenstehenden Vordruck auszufüllen und samt Beleg (z.B. Fotos oder Kaufquittung) dem Antrag beizufügen.



Sie sind Jäger?

Sollten Sie als Jäger eine Schusswaffe erworben oder überlassen haben, so wählen Sie bitte aus den untenstehenden Formularen aus:



Sie sind Sportschütze?

Sollten Sie als Sportschütze Schusswaffen erworben oder überlassen haben, so wählen Sie bitte aus den untenstehenden Formularen aus:



Sie sind Erbe eines Waffenbesitzers?

Sollten Sie als Erbe eines Waffenbesitzers Schusswaffen erworben haben, so verwenden Sie bitte das untenstehende Formular:



Weitere Anliegen

Hier finden Sie weitere Formulare: