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Heimaufsicht


Bertreuungseinrichtungen für alte, pflegebedürftige und/oder behinderte Menschen, werden durch die Heimaufsicht kontrolliert und beraten. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Wohn- und Teilhabegesetzes zu überwachen und Missstände durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Auch die Beratung und Information der Bewerber/innen und der Bewohner/innen sowie deren Angehörigen gehört in ihren Aufgabenbereich.