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Heimpflege (Kurzzeitpflege, stationäre Pflege)


Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, findet in einem Altenwohn- und Pflegeheim die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege.

Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und Pflegewohngeld gewährt werden.

Diese Unterstützung kann auch bei der Erkrankung oder einer notwendigen Erholungsphase der Angehörigen, im Rahmen einer Kurzzeitpflege im Heim, gewährt werden.