Berechnung der Restkosten bei Heimunterbringung
Es besteht hier für Sie die Möglichkeit, eine Excel-Berechnungstabelle herunterzuladen. Damit können Sie sich einen Eindruck verschaffen, welche Kosten in dem ausgewählten Pflegeheim entstehen und wie diese Kosten voraussichtlich gedeckt werden.
Bitte beachten Sie:
Eine verbindliche Berechnung der Kosten und Kostendeckung bei einer Heimunterbringung ist nur durch das zuständige Sozialamt möglich!
Falls Sie die Tabelle schon haben und aktualisieren wollen:
Stand: 08.05.2012
Hinweise:
- Tabelle mit "Schreibschutz" öffnen
- "Makros aktivieren" (wenn Sie dem Kreis Borken vertrauen)
- Verknüpfungen aktualisieren: "Nein" !!!

