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Schlachttier- und Fleischuntersuchung


Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch Tierärzte und Fleischkontrolleure amtlich untersucht werden. Die Räumlichkeiten der Betriebe, in denen die Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen der Hygieneüberwachung.