Tierarzneimittelüberwachung
- Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Nutz- und Hobbytieren durch Kontrolle der
- tierärztlichen Hausapotheken,
am Tierarzneimittelverkehr teilnehmenden Futtermittelmischbetrieben,
Einzelhandelsgeschäfte und
Tierhalter - Beratung von Personen, die Tierarzneimittel abgeben oder anwenden
Hinweis: Aufgrund der Änderungen der tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) vom 03.11.2006 müssen bei der Verschreibung von Fütterungsarzneimittel neue Formblätter verwendet werden.

