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Tierarzneimittelüberwachung


  • Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Nutz- und Hobbytieren durch Kontrolle der
  • tierärztlichen Hausapotheken,
    am Tierarzneimittelverkehr teilnehmenden Futtermittelmischbetrieben,
    Einzelhandelsgeschäfte und 
    Tierhalter
  • Beratung von Personen, die Tierarzneimittel abgeben oder anwenden

Hinweis: Aufgrund der Änderungen der tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) vom 03.11.2006 müssen bei der Verschreibung von Fütterungsarzneimittel neue Formblätter verwendet werden.