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Tierkörperbeseitigung / Speiseabfälle


Verendete Tiere, Schlachtabfälle sowie vom Tier stammende Lebensmittel, denen sich der Mensch entledigen möchte, unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Tierkörperbeseitigung. Ausnahmen sind in besonderen Fällen zugelassen (z.B. für verendete Hunde und Katzen). Hierzu sind Infoseiten vorhanden.