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Amtsblatt


Öffentliche Bekanntmachungen des Kreises Borken, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt des Kreises vollzogen.

Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekanntgemacht worden sind.

Andere Beispiele sind Aufgebote und Kraftloserklärungen der Sparkassen, die Tagesordnungen der Kreistagssitzungen des Kreises Borken oder öffentlich zuzustellende Bescheide.

Rechtliche Grundlagen

§ 5 i. V. m.  § 7 Bekanntmachungsverordnung
§ 20 I  Hauptsatzung des Kreises Borken