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Datenschutz


Um die vielfältigen Aufgaben der Kreisverwaltung sachgerecht erledigen zu können, müssen von den Fachbereichen, Fachdiensten und Einrichtungen der Kreisverwaltung Borken verschiedentlich personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person).

Sowohl nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlang als auch nach der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen hat jeder Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Eingriffe in diesen Datenschutz dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit stehen und ein Gesetz dies zulässt (Art. 4 Abs. 2 der Landesverfassung).

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Borken sind verpflichtet, bei ihrer täglichen Arbeit die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundes und des Landes zu beachten.

Die Datenschutzbeauftragte achtet darauf, dass bei der Kreisverwaltung Borken die gesetzlichen Vorschriften sowie die innerdienstlichen Regelungen und Weisungen zum Datenschutz eingehalten werden. Sie berät und unterstützt darüber hinaus die Verwaltungsführung und alle Organisationseinheiten der Verwaltung in Fragen des Datenschutzes.

Die Datenschutzbeauftragte steht auch interessierten Bürgern für Anfragen, Anregungen und Beschwerden zum Datenschutz gern zur Verfügung.

Die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Borken nimmt Frau Susanne Zumkehr wahr. Die Datenschutzbeauftragte und ihr Stellvertreter sind dem Landrat unmittelbar unterstellt und in dieser Funktion weisungsfrei.