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Ehe- und Altersjubiläen


Vorbereitung und Weiterleitung möglicher Glückwünsche des Landrats, des Ministerpräsidenten, des Regierungspräsidenten und des Bundespräsidenten zu diesen Anlässen.


Zum Anlass eines Ehe- und Altersjubiläums gratulieren der Landrat, der Ministerpräsident des Landes NRW, der Regierungspräsident der jeweiligen Bezirksregierung oder der Bundes­präsident.

Die Stadt oder Gemeinde unterrichtet den Landrat über das Jubiläum. Der Landrat leitet diese Information dann an die jeweilige Stelle weiter.

Allerdings gratulieren nicht alle zu den gleichen Anlässen.

Bundespräsident:

  • 65jähriges Ehejubiläum (eiserne Hochzeit)

  • 70jähriges Ehejubiläum

  • 75jähriges Ehejubiläum

  • Vollendung des 100., 105. und jedes weiteren Lebensjahres

Ministerpräsident:

  • 65jähriges Ehejubiläum (eiserne Hochzeit)

  • 70jähriges Ehejubiläum

  • 75jähriges Ehejubiläum

  • Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

Regierungspräsident

  • 60jähriges Ehejubiläum (diamantene Hochzeit)

 Landrat:

  • 50jähriges Ehejubiläum (goldene Hochzeit)

  • 60jähriges Ehejubiläum (diamantene Hochzeit)

  • 65jähriges Ehejubiläum (eiserne Hochzeit)

  • 70jähriges Ehejubiläum

  • 75jähriges Ehejubiläum

  • Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres