Ehe- und Altersjubiläen
Vorbereitung und Weiterleitung möglicher Glückwünsche des Landrats, des Ministerpräsidenten, des Regierungspräsidenten und des Bundespräsidenten zu diesen Anlässen.
Zum Anlass eines Ehe- und Altersjubiläums gratulieren der Landrat, der Ministerpräsident des Landes NRW, der Regierungspräsident der jeweiligen Bezirksregierung oder der Bundespräsident.
Die Stadt oder Gemeinde unterrichtet den Landrat über das Jubiläum. Der Landrat leitet diese Information dann an die jeweilige Stelle weiter.
Allerdings gratulieren nicht alle zu den gleichen Anlässen.
Bundespräsident:
- 65jähriges Ehejubiläum (eiserne Hochzeit)
- 70jähriges Ehejubiläum
- 75jähriges Ehejubiläum
- Vollendung des 100., 105. und jedes weiteren Lebensjahres
Ministerpräsident:
- 65jähriges Ehejubiläum (eiserne Hochzeit)
- 70jähriges Ehejubiläum
- 75jähriges Ehejubiläum
- Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
Regierungspräsident
- 60jähriges Ehejubiläum (diamantene Hochzeit)
Landrat:
- 50jähriges Ehejubiläum (goldene Hochzeit)
- 60jähriges Ehejubiläum (diamantene Hochzeit)
- 65jähriges Ehejubiläum (eiserne Hochzeit)
- 70jähriges Ehejubiläum
- 75jähriges Ehejubiläum
- Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

