Gleichstellung
Das Gleichstellungsbüro ist eine kommunale Servicestelle für alle gleichstellunsrelevanten Aufgabenbereiche. Dies umfasst sowohl den internen Verwaltungsablauf als auch ein Engagement im gesamten Kreisgebiet, wenn überregionale Belange betroffen sind. Die Gleichstellungsbeauftragte hilft mit, Benachteiligungen der Frauen in der Familie, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft abzubauen und die Chancengleichheit für Frauen und Männer zu verwirklichen.
Rechtliche Grundlagen
Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz
Landesgleichstellungsgesetz
§ 3 Kreisordnung
Aktuelle Mitteilungen:
Aktuelles Faltblatt
- Frau und Beruf: Veranstaltungen 2012 (10.51 MB)


