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Ordensangelegenheiten


Der Landrat des Kreises Borken händigt besonders verdienten Bürgerinnen und Bürgern die Verdienstmedaille oder den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland aus. Diese werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen.


Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland im politischen, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Bereich verliehen. Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens kann jedermann an den Ministerpräsidenten des Landes NRW, an die Staatskanzlei des Landes NRW oder den Landrat direkt richten.

In jedem Fall werden von der Kreisverwaltung nähere Informationen zu den Verdiensten des/ der Vorgeschlagenen eingeholt und mit einer entsprechenden Stellungnahme über die Bezirksregierung Münster an den Ministerpräsidenten des Landes weitergeleitet.

Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Ordensstufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Erstauszeichnung mit dem Verdienstkreuz soll der Auszeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Verleihung einer höheren Ordensstufe setzt den Besitz der vorangehenden Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn neue auszeichnungswürdige Verdienste vorliegen, bzw. sich das Engagement seit der Erstauszeichnung im Ausmaß wesentlich gesteigert hat.

 

Rechtliche Grundlagen

  • Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
  • Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland