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Personalrat


Offen für Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Der Personalrat ist die Mitarbeitervertretung bei der Kreisverwaltung Borken, vergleichbar mit den Betriebsräten in Privatunternehmen. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Nordrhein-Westfalen ist das nordrhein-westfälische Personalvetretungsgesetz (LPVG).

Der Personalrat beim Kreis Borken besteht aus elf ordentlichen Mitgliedern, davon sechs Angestelltevertreterinnen und -vertreter, vier Beamtenvertreterinnen bzw. -vertreter und einem Arbeitervertreter. Die Mitglieder des Personalrates werden alle vier Jahre von den Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt.