Die Schwerbehindertenvertretung bei der Kreisverwaltung Borken
Kernpunkt der Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensfrau, Vertrauensmann der Schwerbehinderten) ist es, die Eingliederung Schwerbehinderter im Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern und den Schwerbehinderten beratend und helfend zur Seite zu stehen und die Interessen der Schwerbehinderten wirksam zu vertreten. Das Tätigkeitsspektrum ist weit gefächert. Die Schwerbehindertenvertretung hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu gunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen beachtet werden. Weiterhin werden von der Schwerbehindertenvertretung Maßnahmen bei den zuständigen Stellen beantragt, die dazu dienen, die Beschäftigungssituation und die Eingliederung von Schwerbehinderten zu verbessern ( z.B. Initiativrecht zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung). Neben dem Personalrat ist die Schwerbehindertenvertretung ein eigenes Organ innerhalb des Betriebes oder der Dienststelle. So ist die Schwerbehindertenvertretung z.B. beim Bewerbungsverfahren zu beteiligen, sofern sich Schwerbehinderte beworben haben.
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung ist ein Ehrenamt, in dessen Ausübung sie nicht behindert werden darf. Wegen ihres Amtes dürfen Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen weder benachteiligt noch begünstigt werden.
Die Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen haben die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebsrates bzw. Personalrates.
Bei Fragen steht Ihnen die Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung:
Vertrauensmann der Schwerbehinderten
bei der Kreisverwaltung Borken
Martin Bröker
Tel.: 0 28 61/82 12 25
Vertreterin:
Ingrid Kleine-Sähling
Tel.: 0 28 61/82 13 58
Vertreterin:
Martha Jödden
Tel.: 0 28 61/82 1432

