FAMILIENFREUNDLICHER Arbeitgeber Kreis Borken
Bei der Kreisverwaltung Borken wird FAMILIENFREUNDLICHKEIT sprichwörtlich großgeschrieben. Daher werden alle Beschäftigten, die Familie/Pflege und Beruf vereinbaren wollen, aktiv unterstützt. Hierzu wurden zahlreiche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege installiert:
Familienphase
Die gesetzlichen Möglichkeiten der Freistellung zur Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Familienmitgliedes werden für die Beschäftigten flexibel und grundsätzlich in ihrem Sinne ausgeschöpft. Während der Familienphase bestehen zahlreiche Möglichkeiten, den Kontakt mit der Kreisverwaltung zu halten oder an Ausbildungs-/Qualifizierungs- oder Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Bei ihrer Rückkehr aus der Familienphase haben die Beschäftigten das Recht, wieder unter den gleichen (tarif-) rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt zu werden. Es wird das Ziel verfolgt, eine Rückkehr in den Beruf so früh und reibungslos wie möglich zu bewerkstelligen.
Teilzeitbeschäftigung
Es ist generell möglich, die Arbeitszeit auf allen Stellen, einschließlich der Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, aus familiären Gründen befristet oder unbefristet zu reduzieren oder die Stellen in Teilzeit zu besetzen. Es bestehen vielfältige Formen der Teilzeitbeschäftigung, sowohl was den Umfang als auch die jeweilige Gestaltung betrifft. Der Kreis Borken ist bestrebt, Regelungen – ggf. auch zu einer unterhälftigen Beschäftigung - zu finden, die den persönlichen Interessen und den dienstlichen Belangen entsprechen.
Flexible Arbeitszeit
Mit der Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit wurden Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitszeit individuell auf die familiären Verpflichtungen sowie die beruflichen Aufgaben abzustimmen. In der Kreisverwaltung gibt es derzeit eine große Bandbreite unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle.
Alternierende Telearbeit
Nach der Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit kann zur besseren Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf grundsätzlich bis zu 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit in Telearbeit geleistet werden.
Kinderbetreuung in den Sommerferien
Seit dem Jahr 2008 wird gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde für die Kinder der Beschäftigten ab dem 1. Schuljahr eine qualifizierte Betreuung während der Sommerferien angeboten. Die Kinder können individuell entsprechend der Arbeitszeit der voll- oder teilzeitbeschäftigten Eltern an der Betreuung teilnehmen.
Eltern-Kind-Arbeitszimmer
Innerhalb der Kreisverwaltung wurde im Raum 2404 ein Arbeitsplatz sowohl mit einer umfassenden Büroausstattung als auch mit Spielangeboten für Kinder ausgestattet. Eine kurzfristige Betreuung wird in Einzelfällen auch am eigenen Arbeitsplatz flexibel ermöglicht.
Regelmäßige Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Familienphase
Regelmäßige Treffen ermöglichen es den Kolleginnen und Kollegen in der Familienphase, sich über die Entwicklungen, Neuerungen und Projekte der Kreisverwaltung zu informieren.
Durch einen externen Zugang zum Intranet des Kreises Borken können sie sich außerdem jederzeit und aktuell über die Geschehnisse in der Kreisverwaltung informieren.
Fortbildung zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf
In speziellen Fortbildungen werden den Beschäftigten Informationen und Hilfestellungen angeboten, wie sie ihre familiären mit ihren beruflichen Aufgaben besser vereinbaren oder ihre Rückkehr aus der Familienphase in den aktiven Dienst vorbereiten können.

