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Landschaftspläne

Der Landschaftsplan ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Als eigenständiger Fachplan bildet er auf der örtlichen Ebene die Grundlage für Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung.

Zielsetzung der Landschaftspläne

Die Erstellung von Landschaftsplänen obliegt in Nordrhein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe.

Im Kreis Borken ist das Ziel der flächendeckenden Landschaftsplanung seit Oktober 2020 umgesetzt. Es liegen insgesamt 19 rechtskräftige Landschaftspläne vor. Die Änderung oder Neuaufstellung der Landschaftspläne wird fortlaufend durch die Untere Naturschutzbehörde vorgenommen. Das Verfahren entspricht gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz dem der Aufstellung eines Landschaftsplanes. Werden die Grundzüge der Plaung nicht berührt, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt werden.

GeoDatenAtlas
GeoDatenAtlas

GeoDatenAtlas Landschaftspläne

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Inhalt und Aufstellung eines Landschaftsplanes

Der Landschaftsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil: der Entwicklungskarte und der Festsetzungskarte sowie einem Textteil: den textlichen Festsetzungen mit Erläuterungen und dem Umweltbericht. In der Entwicklungskarte werden die Entwicklungsziele dargestellt. Die Entwicklungsziele geben Auskunft über die Schwerpunkte der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung. Die Entwicklungsziele sind behördenverbindlich, d. h. sie richten sich ausschließlich an die Behörden und nicht an die privaten Grundstückseigentümer oder sonstigen Nutzer von Grundstücken.

In der Festsetzungskarte werden rechtsverbindlich für jedermann verschiedene Inhalte festgesetzt. Die Festsetzungskarte ist beim Kreis Borken in zwei Teile gegliedert:
Festsetzungskarte 1 mit den Schutzausweisungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile),
Festsetzungskarte 2 mit der Zweckbestimmung für Brachflächen, den forstlichen Festsetzungen sowie den Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.

Entwicklungskarte 1
Entwicklungskarte 1

Entwicklungskarte 1

Festsetzungskarte 1
Festsetzungskarte 1

Festsetungskarte 1

Festsetzungskarte 2
Festsetzungskarte 2

Festsetungskarte 2

Der Aufstellungsprozess eines Landschaftsplanes beginnt mit der Festlegung des Plangebietes und dem Aufstellungsbeschluss durch den Kreistag. Der Aufstellungsbeschluss mit der Abgrenzung des Plangebietes wird öffentlich bekannt gemacht. Danach folgt die fachliche Erarbeitung des Planentwurfes durch die Untere Naturschutzbehörde. Der erste Entwurf des Landschaftsplanes wird beim Kreis Borken zunächst in einer behördeninternen planbegleitenden Arbeitsgruppe besprochen. Anschließend erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene zweistufige Verfahren.

  1. Frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  2. Öffentliche Auslegung (Offenlage)

Beim Kreis Borken wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Bürgerversammlung einberufen sowie ein 2-wöchiges Bürgerbüro vor Ort eingerichtet. Weiterhin werden zusätzliche Informationsveranstaltungen für "Multiplikatoren" (z.B. Ortslandwirte, Hegeringleiter, Vorsitzende der Wasser- u. Bodenverbände, Naturschutzbeauftragte, etc.) durchgeführt

Während der einen Monat dauernden Offenlage können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Kreistag eine Abwägung vornimmt. Anschließend wird der Landschaftsplan als Satzung beschlossen. Nach einer Anzeige bei der Bezirksregierung tritt der Landschaftsplan durch die öffentliche Bekanntgabe in Kraft.

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Landschaftspläne der Region

Ahaus

Der Landschaftsplan Ahaus ist seit dem 12.09.2016 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 74 km² Größe.

Der Landschaftsplan erstreckt sich über das Stadtgebiet von Ahaus abzüglich der nördlichen Flächen im Bereich Alstätte und Graes, diese zählen zum Landschaftsplan Gronau / Ahaus-Nord. Das Plangebiet grenzt im Westen an den Landschaftsplan Alstätter Venn / Ammeloer Sandebene und im Süden an den Landschaftsplan Stadtlohn an. In Westen befindet sich der Landschaftsplan Heek-Legden.

Der Landschaftsplan Ahaus liegt im Norden des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

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Innerhalb der interaktiven Kartenansicht stehen neben der Entwicklungskarte auch die Festsetzungskarten Teil 1 und 2 zur Auswahl.

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Alstätter Venn / Ammeloer Sandebene

Der Landschaftsplan Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene ist seit dem 30.06.1992 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 57 km² Größe. Es wurde eine vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes vorgenommen, die am 02.06.2016 rechtskräftig wurde. Die vereinfachte Änderung umfasst nur textliche Ergänzungen und ist im unten stehenden Gesamttext enthalten. Der Landschaftsplan erstreckt sich über den nördlichen Teil der Stadt Vreden sowie über Teile des westlichen Gebietes der Stadt Ahaus.

Das Plangebiet grenzt im Südwesten an den Landschaftsplan Zwillbrocker Sandebene – Berkelniederung und im Osten an die Landschaftspläne Gronau / Ahaus-Nord und Ahaus an. Im Norden grenzt das Landschaftsplangebiet an die Niederlande. Der Landschaftsplan Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene liegt im Nordwesten des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

Für den Landschaftsplan Alstätter Venn - Ammeloer Sandebene wird derzeit (Stand Oktober 2020) eine Änderung und Erweiterung durch die Untere Naturschutzbehörde erarbeitet.

Landschaftsplan Alstätter Venn / Ammeloer Sandebene - 2. Änderung und Erweiterung

Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 15. November bis 10. Dezember 2021

Informationen dazu: www.kreis-borken.de/lp-alstaetter-venn

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Landschaftsplan Alstätter Venn / Ammeloer Sandebene
Landschaftsplan Alstätter Venn / Ammeloer Sandebene

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Bocholt / Rhede

Der Landschaftsplan Bocholt / Rhede ist seit dem 12.07.2017 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 62 km² Größe.

Der Landschaftsplan Bocholt / Rhede erstreckt sich über die nördlichen Bereiche der Städte Bocholt und Rhede. Im Osten grenzt der Landschaftsplan Borken-Nord, im Süden der Landschaftsplan Rhede-Süd und im Westen der Landschaftsplan Bocholt-West an. Im Norden grenzt das Landschaftsplangebiet an die Niederlande an.

Der Landschaftsplan Bocholt / Rhede liegt im Südwesten des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Niederrheinisches Tiefland" und gehört der Hauptlandschaft "Niederrheinische Sandplatten" an.

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Bocholt-West

Der Landschaftsplan Bocholt-West ist seit dem 10.12.1997 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 51 km² Größe.

Der Landschaftsplan erstreckt sich über das westliche Stadtgebiet von Bocholt. Das Plangebiet grenzt im Westen an den Landschaftsplan Isselburg und im Südosten an den Landschaftsplan Rhede-Süd an. Im Nordosten befindet sich der Landschaftsplan Bocholt/Rhede, der den nördlichen Teil der Städte Bocholt und Rhede umfasst. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Niederlande und im Süden an den Kreis Wesel an.

Der Landschaftsplan Bocholt-West liegt im Südwesten des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Niederrheinisches Tiefland" und gehört der Hauptlandschaft "Issel-Ebene" an.

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Landschaftsplan Bocholt-West
Landschaftsplan Bocholt-West

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Borken-Nord

Der Landschaftsplan Borken-Nord ist seit dem 29.05.2001 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von ca. 69 km² Größe.

Der Landschaftsplan Borken-Nord erstreckt sich über das nördliche Gebiet der Stadt Borken. Er umfast ebenfalls die Ortslagen Burlo und Weseke. An das Plangebiet grenzen folgende Landschaftspläne an: im Westen der Plan Bocholt-Rhede, im Südwesten der Plan Rhede-Süd, im Norden der Plan Südlohn und im Osten der Plan Velen. Südlich des Plangebietes grenzen die noch aufzustellenden Landschaftspläne Borken-Süd und Heiden an.

Der Landschaftsplan Borken-Nord liegt im zentralen Bereich des Kreises Borken. Der westliche Teil des Plangebietes zählt zum Naturraum "Niederrheinisches Tiefland" und dort zur Hauptlandschaft der "Niederrheinischen Sandplatten". Der östliche Teil des Landschaftsplanes liegt im Naturraum Westfälische Tieflandsbucht und gehört der Hauptlandschaft Westmünsterland an.

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Borken-Süd

Der Landschaftsplan Borken-Süd ist seit dem 30.10.2020 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 62 km² Größe.

Der Landschaftsplan Borken-Süd erstreckt sich über das südliche Gebiet der Stadt Borken. Im Norden grenzt der Landschaftsplan Borken-Nord und im Süden der Landschaftsplan Raesfeld an. Im Osten befindet sich angrenzende der Landschaftsplan Heiden und im Westen der Plan Rhede-Süd.

Der Landschaftsplan Borken-Süd liegt im südlichen Teil des Kreises Borken. Der östliche Bereich des Plangebietes zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an. Der westliche Teil des Plangebietes zählt zum Naturraum „Niederrheinisches Tiefland“ und gehört der Hauptlandschaft „Niederrheinische Sandplatten“ an.

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Gescher

Der Landschaftsplan Gescher ist seit dem 25.02.2004 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von ca. 70 km² Größe.

Der Landschaftsplan Gescher erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Stadt Gescher mit Ausnahme einiger Flächen im Süden um die Ortslage Hochmoor. Dieser Teil zählt zum Landschaftsplan Velen.

Im Norden grenzt der Landschaftsplan Stadtlohn an, im Süden und Südwesten der Landschaftsplan Velen und im Osten befindet sich der Landschaftsplan Südlohn.

Der Landschaftsplan Gescher zählt zu dem Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und dort zu der Hauptlandschaft "Westmünsterland".

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Gronau / Ahaus-Nord

Der Landschaftsplan Gronau / Ahaus-Nord ist seit dem 12.07.2017 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 107 km² Größe.

Der Landschaftsplan Gronau / Ahaus-Nord erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Stadt Gronau sowie über den nördlichen Teil des Stadtgebietes von Ahaus mit den Ortslagen Alstätte und Graes.

Der Landschaftsplan Gronau / Ahaus-Nord liegt im Norden des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

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Heek / Legden

Der Landschaftsplan Heek/Legden ist seit dem 23.12.2016 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 116 km² Größe.

Der Landschaftsplan erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Gemeinde Heek sowie über Teilgebiete der Gemeinden Legden und Schöppingen. Im Nordwesten grenzt der Landschaftsplan Gronau/Ahaus-Nord an, im Westen befindet sich der Landschaftsplan Ahaus.

Südwestlich und südöstlich grenzen die Plangebiete der Landschaftspläne Stadtlohn, Gescher und Schöppingen an.

Der Kreis Coesfeld mit dem Landschaftsplan Rosendahl grenzt im Süden an das Landschaftsplangebiet, der Kreis Steinfurt grenzt östlich an.

Der Landschaftsplan Heek/Legden befindet sich im Nordosten des Kreises Borken und zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

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Heiden

Der Landschaftsplan Heiden ist seit dem 30.10.2020 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 49 km² Größe.

Der Landschaftsplan Heiden erstreckt sich über den größten Teil des Gemeindegebietes. Ein Teil des nordöstlichen Gemeindegebietes liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Rekener Berge, welcher im Osten an den Landschaftsplan Heiden angrenzt. Im Westen grenzen die Landschaftspläne Borken-Süd sowie Raesfeld und im Norden der Landschaftsplan Velen an. Südlich des Landschaftsplanes Heiden liegt der Kreis Recklinghausen.

Der Landschaftsplan Heiden liegt im südlichen Teil des Kreises Borken. Das Plangebiet zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

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Isselburg

Der Landschaftsplan Isselburg ist seit dem 21.07.2003 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von ca. 42 km² Größe.

Der Landschaftsplan Isselburg erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Stadt Isselburg sowie auf Bereiche um die Ortslage Suderwick, welche zur Stadt Bocholt zählt. Das Plangebiet grenzt im Süden an den Kreis Wesel (rechtskräftiger Landschaftsplan "Raum Hamminkeln") und im Südwesten an den Kreis Kleve an. Im Westen und Norden umschließt die Staatsgrenze zu den Niederlanden das Plangebiet. Im Westen befindet sich der Landschaftsplan Bocholt-West.

Der Landschaftsplan Isselburg liegt im äußersten Südwesten des Kreises Borken und zählt nicht wie der überwiegende Teil des Kreises Borken zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" sondern zum "Niederrheinischen Tiefland" und dort zur Hauptlandschaft der "Isselebene".

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Raesfeld

Der Landschaftsplan Raesfeld ist seit dem 11.08.2011 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von ca. 60 km² Größe.

Der Landschaftsplan erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Gemeinde Raesfeld sowie für das Naturschutzgebiet "Haart Venn" über einen kleinen Teil der Stadt Borken. Das Plangebiet grenzt im Süden und Osten an den Kreis Wesel (rechtskräftiger Landschaftsplan "Raum Hamminkeln") an. Im Nordwesten befindet sich der Landschaftsplan Rhede-Süd und im Norden schliesst der zukünftige Landschaftsplan Borken-Süd an.

Der Landschaftsplan Raesfeld liegt im Süden des Kreises Borken und zählt größtenteils zum Naturraum "Niederrheinisches Tiefland" und dort zur Hauptlandschaft der "Niederrheinischen Sandplatten". Der Nordosten des Plangebietes befindet sich im Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

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Rekener Berg

Der Landschaftsplan Rekener Berge ist seit dem 30.01.1989 rechtskräftig und damit der zweit älteste Landschaftsplan im Kreis Borken. Die Umsetzung des Landschaftsplanes wurde 1995 abgeschlossen. Für den Landschaftsplan wurden bisher zwei vereinfachte Änderungen durchgeführt. Im Rahmen der dritten Änderung wurde eine umfangreiche Aktualisierung und Anpassung der Planungsinhalte sowie eine Erweiterung des Plangebietes vorgenommen. Die dritte Änderung ist seit dem 16.07.2008 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von ca. 71 km² Größe.

Der Landschaftsplan Rekener Berge erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Gemeinde Reken. Weiterhin umfasst er im Nordwesten Teile der Gemeinde Heiden.

Der Landschaftsplan wird im Osten durch die Grenze zum Kreis Coesfeld und im Süden durch die Grenze zum Kreis Recklinghausen begrenzt. Im Norden schließt sich auf dem Gebiet des Kreises Borken der Landschaftsplan Velen an und im Osten liegt der zukünftig aufzustellende Landschaftsplan Heiden.

Der Landschaftsplan Rekener Berge befindet sich im Südosten des Kreises Borken. Das Gebiet zählt zum Naturraum Westfälische Tieflandsbucht und gehört der Hauptlandschaft Westmünsterland an.

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Rhede-Süd

Der Landschaftsplan Rhede-Süd ist seit dem 11.01.2006 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von ca. 53 km² Größe.

Der Landschaftsplan Rhede-Süd erstreckt sich über das südliche Gebiet der Stadt Rhede sowie auf den Bereich Biemenhorst der Stadt Bocholt. Das Plangebiet grenzt im Süden an den Kreis Wesel (rechtskräftiger Landschaftsplan "Raum Hamminkeln") an. Im Westen befindet sich der Landschaftsplan Raesfeld sowie der zukünftige Landschaftsplan Borken-Süd. Im Nordwesten schliessen sich die Landschaftspläne Borken-Nord und Bocholt-Rhede an. Im Westen findet ein Lückenschluss zum Landschaftsplan Bocholt-West statt.

Der Landschaftsplan Rhede-Süd liegt im Süden des Kreises Borken und zählt zum Naturraum "Niederrheinisches Tiefland" und dort zur Hauptlandschaft der "Niederrheinischen Sandplatten".

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Schöppingen

Der Landschaftsplan Schöppingen ist seit dem 10.02.1999 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 69 km² Größe. Es wurden zwei vereinfachte Änderungen (am 15.04.2002 und 02.06.2016) vorgenommen.

Die textlichen Änderungen sind im unten stehenden Gesamttext enthalten, die Lagepläne zur 1. Änderung können gesondert als PDF-Dokument aufgerufen werden. Die 2. vereinfachte Änderung umfasst nur textliche Änderungen.

Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Gemeinde Schöppingen, wobei Teile des Gemeindegebietes im Nordwesten und im Südwesten zum Landschaftsplan Heek / Legden gehören, an den das Plangebiet im Westen angrenzt. Im Osten befindet sich die Kreisgrenze zum Kreis Steinfurt.

Der Landschaftsplan Schöppingen liegt im Nordosten des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Kernmünsterland" an.

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Landschaftsplan von Schöppingen
Landschaftsplan von Schöppingen

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Stadtlohn

Der Landschaftsplan Stadtlohn ist seit dem 16.02.2005 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von ca. 61 km² Größe.

Der Landschaftsplan Stadtlohn erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet abzüglich eines Gebietes im Nordwesten. Dort liegt der bereits seit dem 30.04.1999 rechtskräftige Landschaftsplan Zwillbrocker Sandebene-Berkelniederung vor.

Nördlich des Landschaftsplanes Stadtlohn grenzt der Landschaftsplan Ahaus an. Im Nordosten gibt es einen kurzen Grenzverlauf mit der Gemeinde Legden und dem Landschaftsplan Heek / Legden. Im Südosten schließt sich der Landschaftsplan Gescher an und im Südwesten der Landschaftsplan Südlohn.

Der Landschaftsplan Stadtlohn zählt zu dem Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und dort zu der Hauptlandschaft "Westmünsnsterland".

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Südlohn

Der Landschaftsplan Südlohn ist seit dem 23.12.2016 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 41 km² Größe.

Der Landschaftsplan erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Gemeinde Südlohn. Im Westen und Nordwesten bildet die Bundesgrenze zu den Niederlanden die Grenze des Landschaftsplanes. Im Norden schließt der Landschaftsplan Südlohn an den Landschaftsplan Zwillbrocker Sandebene – Berkelniederung und im Nordosten an den Landschaftsplan Stadtlohn an.

Östlich des Plangebietes befindet sich der Landschaftsplan Gescher. Im Südosten grenzt das Plangebiet an den Landschaftsplan Velen und im Süden und Südwesten an den Landschaftsplan Borken-Nord an.

Der Landschaftsplan Südlohn liegt in der Mitte des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

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Velen

Der Landschaftsplan Velen ist seit dem 10.05.2011 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 90 km² Größe.

Der Landschaftsplan Velen erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Gemeinde Velen sowie Teile der Städte Borken und Gescher. Im Westen grenzt der Landschaftsplan Borken-Nord, im Nordosten der Landschaftsplan Gescher an.

Weiterhin wird das Plangebiet durch die Nachbargemeinden begrenzt: im Norden die Gemeinde Südlohn, im Süden die Gemeinden Heiden und Reken.

Im Südwesten bildet der Siedlungsbereich der Stadt Borken sowie die B 67 die Plangrenze.

Der Landschaftsplan Velen zählt zu dem Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und dort zu der Hauptlandschaft "Westmünsterland".

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Zwillbrocker Sandebene – Berkelniederung

Der Landschaftsplan Zwillbrocker Sandebene ist seit dem 13.09.1985 rechtskräftig und umfasst ein Plangebiet von 77 km² Größe. Es wurden zwei Änderungen des Landschaftsplanes vorgenommen. Die textlichen Änderungen sind im unten stehenden Gesamttext enthalten, die Lagepläne zur 1. Änderung können gesondert als PDF-Dokument aufgerufen werden. Die 2. vereinfachte Änderung umfasst nur textliche Änderungen.

Der Landschaftsplan erstreckt sich über den südwestlichen Teil der Stadt Vreden sowie über Teile des westlichen Gebietes der Stadt Stadtlohn.

Das Plangebiet grenzt im Norden an den Landschaftsplan Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene und im Osten an den Landschaftsplan Stadtlohn an. Im Süden und im Westen grenzt das Landschaftsplangebiet an die Niederlande an.

Der Landschaftsplan Zwillbrocker Sandebene - Berkelniederung liegt im Nordwesten des Kreises Borken, zählt zum Naturraum "Westfälische Tieflandsbucht" und gehört der Hauptlandschaft "Westmünsterland" an.

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Landschaftsplan von Zwillbrocker Sandebene - Berkelniederung
Landschaftsplan von Zwillbrocker Sandebene - Berkelniederung

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