Änderung des Schulnamens für das Berufskolleg Technik Ahaus
| Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
|---|---|---|
| Vorlage FA/KA/KT 56 KB |
| Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Name: | 0036/2005 | ||
| Art: | Beschlussvorlage öffentlich | ||
| Datum: | 26.01.2005 | ||
| Betreff: | Änderung des Schulnamens für das Berufskolleg Technik Ahaus | ||
Beratungen:
| Beratung | Gremium | TOP | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | Dokumente | ||||||
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| 10.02.2005 | Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport | 3 | Vorberatung |
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| 24.02.2005 | Kreisausschuss | 2 | Vorberatung |
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| 03.03.2005 | Kreistag | 3 | Entscheidung |
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Inhalt:
Die Bezeichnung des Berufskollegs für Technik Ahaus wird ergänzt und lautet künftig:
Berufskolleg für Technik
Ahaus
mit gymnasialer Oberstufe
Rechtsgrundlage:
§§ 4 e, Abs. 5 und 7 Schulverwaltungsgesetz
Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.06.2001 – 634.05-2-135/01
Sachdarstellung:
Berufskollegs mit Bildungsgängen, die gem. § 4 e Abs. 5 Schulverwaltungsgesetz zur Allgemeinen Hochschulreife führen, können im Schulnamen den Zusatz „mit gymnasialer Oberstufe“ führen. Am Berufskolleg für Technik Ahaus ist im Sommer 2004 ein Bildungsgang eingerichtet worden, der zur Allgemeinen Hochschulreife führt. Das Berufskolleg für Technik bittet darum, entsprechend den Zusatz „mit gymnasialer Oberstufe“ in den Schulnamen aufzunehmen, um dadurch das Schulprofil nach außen deutlicher zu machen.
Die Namenserweiterung wird durch die Bezirksregierung Münster öffentlich bekannt gemacht.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Software: Sitzungsdienst Session





