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Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses

DokumenttypBezeichnungAktionen
Vorlage FA/KA/KT 11 KB
BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0079/2010  
Art:Beschlussvorlage öffentlich  
Datum:12.03.2010  
Betreff:Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses
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Beratungen:

BeratungGremiumTOPZuständigBeschlussAbstimmungDokumente
25.03.2010Wahlausschuss für die Landtagswahl WK 77/781Entscheidung   

Inhalt:


Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz

§ 37 Abs. 1, § 41 Abs. 4 Kreisordnung


Sachdarstellung:

Auf den Kreiswahlausschuss finden gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts Anwendung. Über die Beschlüsse der Ausschüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen (§ 41 Abs. 9 Kreisordnung). Hierfür ist ein Schriftführer oder eine Schriftführerin zu bestellen (§ 37 Abs. 1 KrO, § 41 Abs. 4 KrO).

 


Software: Sitzungsdienst Session