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Stellungnahme des Kreises Borken zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland - Entwurf vom 20.09.2010

DokumenttypBezeichnungAktionen
Vorlage FA/KA/KT 137 KB
Anlage 1_Überblick_Fortschreibung_Regionalplan 1 MB
Anlage 2_ Flächenbilanzen Regionalplan 1 MB
Anlage 3 Stellungnahme_Kreis_BOR Fortschreibung_Regionalplan 404 KB
Anlage 4_Karten zur Stellungnahme_Regionalplan 1 MB
Anlage 5_Stellungnahme_Flugplatz_Stadtlohn_Vreden 173 KB
Anlage 6_KT_Beschluss_19052011_TOP15 29 KB
BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0121/2011  
Art:Beschlussvorlage öffentlich  
Datum:08.06.2011  
Betreff:Stellungnahme des Kreises Borken zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland - Entwurf vom 20.09.2010
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Beratungen:

BeratungGremiumTOPZuständigBeschlussAbstimmungDokumente
21.06.2011Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen2Entscheidung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Niederschrift öffentlich 241 KB
28.06.2011Ausschuss für Umwelt3Entscheidung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Niederschrift öffentlich 209 KB

Weitere Beratungsfolge:

Beratung / GremiumZuständigDokumente
Kreisausschuss  Entscheidung   
Kreistag  Entscheidung   

Inhalt:

Der FA/ KA// KT stimmt der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme des Kreises Borken an die Bezirksregierung Münster zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zu.


Sachdarstellung:

Der „Regionalplan“ (früher „Gebietsentwicklungsplan“) ist das zentrale Instrument der Regionalplanung. Er wird von der Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Planungspartnern erarbeitet und vom Regionalrat aufgestellt.

 

Gründe für die Regionalplan-Fortschreibung (s. Anlage 1)

 

Bereits im September 2006 beauftragte der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde, einen Planentwurf für die Fortschreibung des Regionalplans zu erarbeiten.

Die Zweckmäßigkeit einer Fortschreibung wird zum einen bereits an der Anzahl der Regionalplanänderungen sichtbar; sie verdeutlicht die Dynamik der vielfältigen raumbezogenen Entwicklungen im Münsterland. Darüber hinaus sind es im Wesentlichen drei Einflüsse, die eine Gesamtfortschreibung erforderlich machen:

     veränderte sozio-ökonomische Rahmenbedingungen für das Plangebiet

(demographischer Wandel & Flächenbedarfe für Wohnen; Flächenbedarfe für Gewerbe- und Industrie; „Allianz für die Fläche“)

 

veränderte freiraumbezogene Nutzungsansprüche

(Siedlungsentwicklung, Rohstoffversorgung, Erzeugung regenerativer Energien, Rolle der Landwirtschaft, ökologische Funktion u. a. mit Blick auf Klimaschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Artenvielfalt, Erhalt gewachsener Kulturlandschaften)

 

veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

(neues Raumordnungsgesetz und Landesplanungsgesetz u. a. mit Blick auf Formulierung von Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, Planzeichen, Strategische Umweltprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung)

 

 

Mit Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland vom 20.09.2011 liegt nun der Planentwurf vor. Der Regionalrat Münster hat die Regionalplanungsbehörde am 20.09.2010 beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs mit Planbegründung und des Umweltberichts das Erarbeitungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland einzuleiten und durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 17.01 – 31.07.2011. Mit Schreiben vom 13.01.2011 hat die Bezirksregierung Münster die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen um Mitwirkung bei der Erarbeitung gebeten. Für den Kreis Borken besteht nun die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zum Planentwurf und Umweltbericht zu formulieren und bei der Regionalplanungsbehörde einzureichen.

 

Hervorzuhebende Punkte des Planentwurfs sind

       Berücksichtigung einer nachhaltigen, den demographischen Wandel aufgreifenden Siedlungsentwicklung

       Umfassende Plankonzeption zum Einsatz regenerativer Energien im Münsterland.

       Erstmalig raumordnerische Vorgaben für die Themen „Klimawandel“ und „Erhaltende Kulturlandschaften“

       Sicherung der Rohstoffversorgung durch eine bedarfsgerechte Darstellung von Abgrabungsbereichen für alle Bodenschätze

       Bedeutung der Landwirtschaft im Plangebiet

  • Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz durch die Darstellung von Überschwemmungsbereichen
  • Erstmalige Strategische Umweltprüfung einer Regionalplan-Fortschreibung
  • Aktualisierung und – wo möglich – Weiterentwicklung des bewährten Instruments der Windenergieeignungsbereiche
  • Neu im Regionalplan: Landesplanerische Vorgaben für die kommunale Planung zur Errichtung von Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen und Energieparks.
  • bedarfsgerechte Darstellung von Abgrabungsbereichen für alle Bodenschätze

 

Ein Überblick über den Regionalplan Münsterland und seine Fortschreibung (Anlage 1) sowie die sich ergeben Veränderungen hinsichtlich der Flächenausweisungen (Anlage 2) durch den aktuellen Entwurf des Regionalplans Münsterland sind beigefügt.

 

Der Entwurf des Regionalplans über die Internetseiten der Bezirksregierung einsehbar unter http://www.brm.nrw.de oder httpss://www.gis5.nrw.de/bo_brm_fortschreibung_rpl/.

 

Die Fortschreibung des Regionalplanes wird aus den o.a. Gründen durch den Kreis Borken grundsätzlich begrüßt. Aus Sicht des Kreises Borken sind die in der Anlage 3 formulierten Anregungen und Bedenken zu formulieren.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Überblick über den Regionalplan Münsterland und seine Fortschreibung, Bezirksregierung Münster

Anlage 2: „Flächenbilanz zwischen geltendem Regionalplan und Planentwurf“ (Sitzungsvorlage 11/ 2011 des Regionalrates vom 11.04.2011)

Anlage 3: Stellungnahme des Kreises Borken zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (Stand: 26.05.2011)

 

Anlage 4: Kartenanlagen zur Stellungnahme des Kreises Borken zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (Stand: 26.05.2011)

 

Anlage 5: Stellungnahme der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH

 

Anlage 6:  Beschluss des Kreistages vom 19.05.2011 zur Prüfung der Urananreicherungsanlage Urenco in Gronau

 

 

 


Software: Sitzungsdienst Session