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Förderprogramm für Batteriespeicher

Details

Hinweis: Die Antragstellung war bis zum 31.12.2023 möglich. Über eine Fortführung des Förderprogramms wird im Rahmen der Beratungen zum Kreishaushalt 2024 entschieden.

Viele PV-Pioniere stehen vor dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung. Für diejenigen, die Ihre Anlage vor dem 01.01.2005 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis Borken im Rahmen der Allianz für Klimaschutz eine Möglichkeit, diese noch gut nutzbaren Anlagen sinnvoll weiter zu betreiben. Hierzu können weiterhin Zuschüsse für die Installation von stationären Batteriespeichern beantragt werden. Hierzu wird für Anlagen mit einer Bruttospeicherkapazität von 2 bis unter 10 kWh ein Zuschuss von 500€ und für solche mit einer Bruttospeicherkapazität ab 10 kWh ein Zuschuss von 1000€ gewährt.

Insgesamt stehen seit dem Start in 2022 für das Förderprogramm 100.000€ zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge (=Windhundverfahren).

Hinweise

Die oben genannte Richtlinie tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt sodann die bis dahin geltende Fassung: Förderrichtline 2022
(Eine Antragstellung durch PV-Anlagenbetreibende der Jahrgänge 2003 und früher ist weiterhin auch im Kalenderjahr 2022 auf Grundlage der ersten Förderrichtlinie möglich.