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Sozialpsychiatrischer Verbund

Der Sozialpsychiatrische Verbund (SPV) ist ein Netzwerk aus verschiedenen Diensten, Vereinen und Organisationen im Kreis Borken. Seit der Gründung im Jahre 2002 hat der SPV sich zur Aufgabe gemacht, unterstützende Angebote für Menschen des Kreisgebietes zu erschaffen, welche von Behinderungen, psychischen Erkrankungen und/oder Abhängigkeitserkrankungen betroffen sind. Auch die Angehörigen der Menschen aus diesem Personenkreis finden im Rahmen der Arbeit des SPV Unterstützung.

Was ist der SPV?

Der SPV möchte Menschen, welche von Behinderungen, psychischen Erkrankungen und/oder Abhängigkeitserkrankungen betroffen sind, in ihrer Autonomie und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützen. Außerdem sollen durch die Angebote des SPV Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert und gestärkt werden.

Durch die Vernetzung der zahlreichen Mitglieder des Verbundes soll für jeden Betroffenen im Kreisgebiet eine optimale Versorgung gewährleistet werden.

SPV-Mitglieder

Im SPV wirken freie, private und öffentliche Träger, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, Ärztinnen und Ärzte, therapeutische und andere psychosoziale Dienste zusammen, die im Kreisgebiet im Bereich der Hilfestrukturen, Beratung und Betreuung psychisch bzw. abhängigkeitskranker und seelisch behinderter Menschen arbeiten.

In Kürze finden Sie an dieser Stelle eine Netzwerkkarte mit den Adressen der Mitglieder im SPV. Bis dahin ist diese Übersicht auch in der Kooperationsvereinbarung zu finden.

Dokumente zum Herunterladen

Häufig gesuchte Dienstleistungen

Logo Sozialpsychatrischer Verbund im Kreis Borken
Logo Sozialpsychatrischer Verbund im Kreis Borken

redSEELig

redSEELig – ein kostenloses Gesprächsangebot rund um seelische Gesundheit und psychische Krisen des Sozialpsychiatrischen Verbundes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes.

Fast jeder dritte Mensch erkrankt im Laufe seines Lebens an einer psychischen Erkrankung. In Deutschland machen psychische Erkrankungen einen immer größeren Anteil im Diagnose- und Behandlungsspektrum aus.

Psychiatrieerfahrene, deren Angehörige sowie Fachkräfte aus dem psychosozialen und sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld wird im Raum Borken ein Ort der Begegnung gegeben. Seelische Gesundheit ist keine Selbstverständlichkeit, aber ein wichtiger Baustein für unser Wohlbefinden. Und doch fällt es schwer, über psychische Belastungen offen zu sprechen.

Dieser Ort soll den benannten Menschen ermöglichen, sich auf Augenhöhe und zu verschiedenen Themenschwerpunkten auszutauschen. Die Treffen finden im 3Eck, Neutor 3, 46325 Borken statt.

Das nächste Treffen findet statt am Donnerstag, den 18.04.2024 von 18:00-20:00 Uhr
Thema: Psychisch krank. Na und?

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Wortbeiträge unterliegen der Schweigepflicht.

Aktuelles und Veranstaltungen

Die Mitwirkenden des SPV treffen sich regelmäßig in verschiedenen Gremien, um die Vernetzung und die Zusammenarbeit zu stärken, Erfahrungen auszutauschen und die Weiterentwicklung des Unterstützungssystems anzuregen. Zusätzlich zu den Arbeitskreisen und den Vorstands- und Beiratssitzungen gibt es regelmäßig Mitgliederversammlungen und Fortbildungen.

Termine 2023/2024

17.04.2024

14:00 Uhr

SPV Vorstandssitzung

Kreishaus Borken, Raum 1033

22.04.2024

09:00 Uhr

AK Essstörungen

Kreishaus Borken 

15.05.2024

14:00 Uhr

Psychosozialer Beirat

Kreishaus Borken, Raum 1033

11.06.2024

10:00 Uhr

SPV uAK Wohnungslosenhilfe

Kreishaus Borken, 2180 GSS

17.06.2024

09:00 Uhr

AK Essstörungen

Kreishaus Borken

19.06.2024

14:00 Uhr

Runder Tisch Demenz

Kreishaus Borken

11.09.2024

15:00 Uhr

SPV AK Kinder und Jugendliche

Kreishaus Borken, Raum 3215

12.09.2024

10:30 Uhr

SPV AK Sucht- und Drogenhilfe

Kreishaus Borken, Raum 3215

25.09.2024

11:00 Uhr

SPV uAK Systemsprenger

Kreishaus Borken, Raum 1033

25.09.2024

14:00 Uhr

SPV AK Wohnen

Kreishaus Borken, Raum 3215

10.10.2024

09:30 Uhr

SPV AK KonTur

Tagesstätte InSel gGmbH Gronau

19.09.2024

09:00 Uhr

SPV AK Arbeit

Kreishaus Borken, Raum 3215

13.11.2024

14:30 Uhr

SPV Jahreshauptversammlung

Kreishaus Borken, GSS 2180

Das Netzwerk

Unterstützung im Netzwerk des SPV

Stationäre Psychiatrie

Eine psychiatrische Klinik ist ein spezialisiertes Krankenhaus zur Behandlung psychischer Störungen und psychosomatischer Erkrankungen.

Die Hauptaufgabe der psychiatrischen Klinik ist die Versorgung akut erkrankter Menschen in Krisensituationen und bei langfristigen Erkrankungen, die eine engmaschige Betreuung benötigen. In einer psychiatrischen Klinik gibt es verschiedene Bereiche, beispielsweise Allgemeinpsychiatrie, Suchttherapie oder Gerontopsychiatrie. Es gibt jeweils offene Therapiestationen und geschützte Intensiv- oder Akutstationen für die psychiatrische Notfallbehandlung bei Selbst- und Fremdgefährdung.

Psychiatrische Fachärzte

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater) befassen sich mit der Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen und Störungen.

Sie haben ein Medizinstudium und zusätzlich eine entsprechende psychiatrische Facharztausbildung abgeschlossen. Sie dürfen Patienten behandeln und Medikamente verschreiben sowie psychotherapeutische Behandlungsmethoden anwenden.

Psychotherapeuten / Psychotherapeutinnen

Psychologische Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen haben ein Psychologie-Studium sowie eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen.

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten führen therapeutische Gespräche und dürfen keine Medikamente verschreiben.

Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen haben ein Medizin-Studium sowie eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen.

Es gibt verschiedene Formen von Psychotherapie, die auf unterschiedlichen Theorien beruhen und mit verschiedenen Behandlungsansätzen arbeiten.

Ambulante Psychiatrische Pflege

Die Aufgabe der ambulanten psychiatrischen Pflege ist die Betreuung und Pflege psychisch kranker Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Ziel ist eine Verkürzung oder Vermeidung von Klinikaufenthalten beziehungsweise eine Sicherstellung der medizinischen Behandlung. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören beispielsweise die Hilfestellung bei der Wiedererlangung krankheitsbedingter Alltagsfähigkeiten, die Anleitung zur Medikamenteneinnahme, die Motivation/Begleitung zum Arztbesuch, die Gespräche mit der Patientin/dem Patienten und den Angehörigen und die Vermittlung erforderlicher Hilfeangebote.

Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen kann stationär oder teilstationär erfolgen und dauert mehrere Monate.

Ziele sind Gesundheitsförderung, Verbesserung von Lebensqualität und Belastbarkeit, Förderung vorhandener Stärken, Perspektiventwicklung und Förderung von Interessen und sozialen Kontakten.

Innerhalb der Medizinischen Rehabilitation finden Behandlung (psychotherapeutisch, soziotherapeutisch und medizinisch-psychiatrisch), Arbeitstraining, lebenspraktisches Training sowie Einzel- und Gruppengespräche statt.

Kostenträger können die Rentenversicherungen, Krankenkassen, Sozialämter oder der Landschaftsverband Westfalen Lippe sein.

Integrationsfachdienst

Integrationsfachdienste beraten und begleiten Menschen mit Schwerbehinderung (und Menschen, die von Schwerbehinderung bedroht sind) im Arbeitsalltag mit dem Ziel der Erhaltung des Arbeitsverhältnisses.

Sie unterstützen bei Problemen am Arbeitsplatz, bei Übergängen in oder aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sowie bei Suche und Vermittlung von Arbeitsstellen im Auftrag eines Rehabilitationsträgers.

Der Integrationsdienst berät auch Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf neue oder bestehende Arbeitsverhältnisse.

Zuverdienst- und Arbeitstrainingswerkstätten

Zuverdienst- und Arbeitstrainingswerkstätten bieten Arbeit und sinnvolle Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, psychischen Behinderungen und/oder Abhängigkeitserkrankungen. Sie sind niedrigschwellig und eine Arbeitsaufnahme kann ohne umfangreiche Begutachtungen, Antragsverfahren und bürokratischem Aufwand erfolgen.

Ziele sind neben dem Einsatz beruflicher Fähigkeiten auch gesundheitliche Stabilisierung, Tagesstrukturierung und Kontaktmöglichkeiten.

Integrationsunternehmen

Integrationsunternehmen sind Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, die dauerhaft zu einem großen Anteil (30-50%) Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Sie fördern die dauerhafte berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.

Ambulante bis besondere Wohnhilfen

Die besonderen Wohnhilfen bieten mit einem soziotherapeutischen Konzept von Wohnen, Beschäftigung und Freizeitgestaltung für chronisch psychisch erkrankte und behinderte Menschen die individuell größtmögliche Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Die Kosten trägt in der Regel der Landschaftsverband (LWL) als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.

In den ambulanten Wohnhilfen ist das Konzept sehr ähnlich, jedoch erfolgt die Unterstützung innerhalb der eigenen Wohnung.

Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlichen oder gleichen (Krankheits-) Erfahrungen in einem geschützten Rahmen.

Betroffene und Angehörige finden sich in regelmäßigen Treffen zusammen, um sich mit der speziellen Krankheit und deren Folgen auseinanderzusetzen und Erfahrungen auszutauschen, aber auch um sich zu unterstützen und praktische Hilfen zu geben.

Selbsthilfe ergänzt die professionelle medizinische Versorgung und ist damit ein wichtiger Baustein in unserem Gesundheitssystem.

Tagesstätten

Die Tagesstätten bieten verbindliche tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung oder Behinderung an.

Ziel ist, durch ein beschäftigungs- und arbeitsorientiertes Angebot ein weitgehend eigenständiges Leben im gewohnten Umfeld führen zu können.

Durch alltagspraktisches Training, ergotherapeutische Aktivitäten und soziales Miteinander soll der Tag sinnvoll strukturiert und eine geeignete Berufs- und Lebensperspektive entwickelt werden.

Betreuungsvereine

Es gibt 5 Betreuungsvereine im Kreis Borken. Im jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterstützen die Mitarbeitenden ehrenamtliche Betreuer (oder Bevollmächtigte) bei der Ausübung ihres Amtes. Sie bieten Fortbildungsveranstaltungen an. Sie informieren zu vorsorgenden Regelungen. Sie bieten Möglichkeiten des Austausches an.

Bei den Betreuungsvereinen führen Mitarbeitenden auch selbst rechtliche Betreuungen.

Tagesklinik

Die Tagesklinik ist ein Teil der Krankenhausversorgung und nur tagsüber, in der Regel an fünf Tagen in der Woche, geöffnet. Sie bietet daher therapeutische Möglichkeiten für solche Patienten, die tagsüber den stabilen therapeutischen Rahmen eines Krankenhauses benötigen, aber die Nacht und das Wochenende in ihrem eigenen Zuhause verbringen können.

Die Aufnahme erfolgt durch eine ärztliche Verordnung. Vielfach erfolgt nach vollstationärer Behandlung eine Weiterverlegung in die Tagesklinik.

Institutsambulanzen

Institutsambulanzen sind direkt an die psychiatrischen Kliniken angegliedert und verfügen über  Teammitglieder verschiedener Berufsgruppen, neben Ärztinnen und Ärzten vor allem Fachkräfte aus der Pflege und sozialen Arbeit, sowie Psychologinnen und Psychologen.

Sie bieten somit neben medizinischer Versorgung auch psychosoziale Betreuungsangebote an. Eine Anbindung an die Institutsambulanz steht vor allem für Patienten und Patientinnen zur Verfügung, die durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht erreicht werden können oder die zuvor in stationärer Behandlung in der Klinik waren. Eine Anbindung an die Institutsambulanz steht vor allem für Patienten und Patientinnen zur Verfügung, die schwer und chronisch erkrankt sind oder im Rahmen der Nachsorge, wenn sie zuvor in stationärer Behandlung in der Klinik waren.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Beratung und Unterstützung für Menschen, die unter seelischen Belastungen, einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung leiden sowie für deren Angehörige.

In Einzelgesprächen wird die individuelle Situation besprochen und nach Unterstützungsmöglichkeiten gesucht. Je nach Bedarf erfolgt eine Vermittlung in weitergehende therapeutische, pflegerische, begleitende und sozialrechtliche Hilfen.

Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist außerdem, Hilfen in akuten Krisensituationen zu bieten sowie die Abwehr von Gefährdungen zu unterstützen.

Soziotherapie

Soziotherapie ist eine koordinierende psychosoziale Unterstützung im häuslichen und sozialen Umfeld. Das Angebot richtet sich an Menschen, die aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung eine umfassende rehabilitative und therapeutische Unterstützung benötigen.

Das Therapieangebot soll die Eigenverantwortung stärken und Krankenhausaufenthalte vermeiden. Die Menschen sollen in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Motivation und strukturierende Trainingsmaßnahmen sind die Fundamente der Soziotherapie.

Soziotherapie muss durch einen Psychiatrischen Facharzt oder durch einen Psychotherapeuten oder eine Institutsambulanz für Psychiatrie verordnet werden.

Beratung durch Kranken- und Pflegekassen

Wenn es um Reha, Hilfsmittel, Leistungen oder Pflege geht, bieten auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen Beratung an. Hierzu kann man telefonisch Kontakt zur eigenen Krankenkasse aufnehmen oder die lokalen Dienststellen besuchen.

Berufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation (oder auch: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen.

Leistungsträger sind die Rentenversicherungen, das Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit oder die Unfallversicherung. An diesen Stellen kann auch ein Antrag auf diese Leistung gestellt werden.

Mögliche Leistungen können beispielsweise berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, technische Hilfsmittel, Fortbildungen, Umschulungen oder die Anbindung an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sein.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind ein wichtiges Angebot, um Teilhabe an Arbeit, soziale Kontakte und individuelle Selbstbestimmung zu realisieren. Das Angebot richtet sich an Menschen, die noch nicht in der Lage sind, eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuführen. Die Menschen leisten dort sinnvolle Arbeit, sind sozialversichert und erhalten ein Entgelt für ihre Tätigkeit.

Die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen soll dabei erhalten, entwickelt, erhöht oder wiedergewonnen werden. Ein wichtiges Ziel ist die Förderung des Übergangs von geeigneten Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Jobcenter im Kreis Borken

Das Jobcenter ist zuständig für die Berechnung und Bewilligung des sogenannten „Arbeitslosengeldes II“ (auch: Hartz 4) als Fürsorgeleistung.

Unter dem Dach „Jobcenter des Kreises Borken“ wirken somit 18 Akteure (18 Kommunen) in jeweils eigenständigen Organisationen und Fachabteilungen gemeinsam an der Umsetzung des SGB II.

Die örtlichen Jobcenter der eigenen Kommune beraten im Einzelfall, ob ein Anspruch auf ALG II besteht und unterstützen bei der Beantragung dieser Leistung.

Sucht- und Drogenberatungsstellen

Suchtberatungsstellen informieren und begleiten bei Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, Suchtgefährdung und Abhängigkeit und vermitteln Behandlungsplätze.

Betroffene und auch Angehörige können beraten werden, wenn sie einen für sich problematischen Umgang mit Suchtmitteln (Alkohol, Drogen, Nikotin) oder süchtige Verhaltensweisen (Glücksspiel, Medienkonsum, Essen) feststellen.

Kontakt- und Beratungsstellen

Die Kontakt- und Beratungsstellen bieten beratende und tagesstrukturierenden Angebote, die Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Verfügung stehen.

Im Fokus stehen die abwechslungsreiche Gestaltung des Alltags, Kontaktmöglichkeiten, Austausch und Gemeinschaft.

Das Spektrum der Angebote ist breitgefächert und besteht beispielsweise aus Gesprächs- und Kochgruppen, Frühstücktreffs und kreativen Angeboten.

Betreuungsbehörden

Betreuungsbehörden (auch: Betreuungsstellen) nehmen die behördlichen Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr. Sie unterstützen die Betreuungsgerichte, die im Betreuungsverfahren Entscheidungen treffen. Sie helfen den Betroffenen, in dem sie das Betreuungsverfahren erläutern, stellen Kontakte zu anderen Institutionen und Personen im Betreuungswesen her, beraten rechtliche Betreuer und unterstützen bei Fragen zu vorsorgenden Regelungen wie der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung.

Berufsbetreuer*innen und ehrenamtliche Betreuer*innen

Betreuungsgerichte bestellen rechtliche Betreuer für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten krankheitsbedingt regeln zu können. Dies entweder auf Antrag oder von Amts wegen. Rechtliche Betreuer werden nur für die Aufgabenkreise bestellt, die notwendig sind, um in geeigneter Weise die Betroffenen unterstützen zu können. Bei der Wahl eines Betreuers wird zunächst geprüft, ob es Personen gibt, die Betreuungen ehrenamtlich führen können. Erst, wenn es keine geeignete Person gibt, bestellt das Gericht Personen, die die Betreuung berufsmäßig führen. Bei der rechtlichen Betreuung geht es vor allem darum, dass die Rechte des Betroffenen nach Außen gewahrt werden, dass zum Beispiel existenzsichernde Leistungen beantragt werden, die dem Betroffenen zustehen, oder, dass sonstige Hilfen beantragt werden, wenn der Betroffene diese benötigt und annehmen möchte. Rechtliche Betreuung kann das unterstützende Netzwerk organisieren.

Organisation und Geschichte des SPV

Die Zusammenarbeit im Unterstützungsfeld der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe hat im Kreis Borken inzwischen Tradition

Die Gestaltung der guten Kooperationskultur entwickelte sich aus der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) mit ihren Unterarbeitsgruppen bereits seit 1978. Viele der hiesigen Einrichtungen und Dienste sind bereits von Beginn an PSAG-Mitglied. Damals ist im Zuge der Psychiatriereform der Erlass des Landes NRW aufgegriffen worden, der die Bildung von Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften in den Regionen anregte. Handlungsmaxime war seinerzeit vor allem das Leitbild „ambulant vor stationär“.

So wurde die Geschäftsführung für das Netzwerk einer gemeindenahen Psychiatrie von Beginn an im Gesundheitsamt des Kreises Borken organisiert. Das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz sowie das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen des Landes NRW sehen ausgewiesene Kooperations- und Netzwerkaufgaben in der Gesundheitsbehörde vor. Daher bleibt die fachliche sowie die organisatorische Geschäftsführung eine wichtige Aufgabe im Gesundheitsamt.

Direkt nach der Jahrtausendwende sind insbesondere und endlich die Psychiatrieerfahrenen und Betroffenen in den Fokus gerückt. Handlungsleitend wurde in dieser Zeit das Paradigma: „personenorientiert statt einrichtungszentriert“. Der wichtigste Impuls kam damals aus einer zunächst deutsch-niederländischen Projektidee. Im Nordkreis gab es - angefangen in Gronau und Ahaus - den so wichtigen persönlichen Austausch auch unter Wettbewerbern innerhalb der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe. Die sorgfältige Diskussion über Ziele und Inhalte der konkreten Verbundsarbeit in einer Kooperationsvereinbarung mit Betroffenen wurde dann im Südkreis weitergeführt.

So wurde mit der Gründung 2002 der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) organisiert, der seitdem abgestimmte, verbindliche sowie sozialräumlich orientierte Hilfen mit betroffenen Menschen aus Sozialpsychiatrie und Suchthilfe vorsieht. Dabei wissen alle durch ihr Mittun, dass das wichtige Instrument der Konferenzen mit den KlientInnen und der organisierenden Geschäftsführung durch den neutralen Sozialpsychiatrischen Dienst im Sinne der Betroffenen funktioniert.

Die lebendige und aktive Kooperation im GPV wurde auch bundesweit beachtet.

Im Dezember 2008 wurden wir von der Besuchskommission der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde untersucht. In ihrem Gesamteindruck wurde schon damals festgehalten, dass es eine „ausgeprägt zukunftsgerichtete Haltung gebe“ und der Identifikationsgrad mit dem Verbund sehr breit angelegt sei. Betont wurde zudem die Beteiligung Betroffener. Dabei wurde die die Initiative Aktiv 90 aus Gronau hervorgehoben. Auch die Angehörigenbeteiligung mit der Fähre e.V. in Rhede und die gute Einbindung der Psychiatrien in Rhede und Gronau fanden besondere Beachtung. Interessanterweise hat die BAG Gemeindepsychiatrischer Verbünde schon vor inzwischen 7 Jahren empfohlen, die Funktionen und Aufgaben der Netzwerkarbeit zusammenzuführen und günstiger zu organisieren.

Sodann wurde 2015 mit dem Beirat der PSAG und dem Vorstand des Gemeindepsychiatrischen Verbundes die Idee weiterverfolgt, aus diesen beiden Netzwerken eine gemeinsame Struktur zu entwickeln.

In sämtlichen Gremien und Arbeitskreisen wurde hierzu eine neue Kooperationsvereinbarung vorgestellt, ausgiebig diskutiert und durch vielfältige Anregungen und Hinweise ergänzt. Nach der direkten Zustimmung unseres Kreisverwaltungsvorstandes und der Beteiligung der Kreispolitik wurde aus zweien eins, der Sozialpsychiatrische Verbund im Kreis Borken. Hierzu wurden mutigerweise alte Arbeitsgruppen aufgegeben und die intensive Arbeitskreisstruktur gestärkt. Die Umstrukturierung wurde durchgehend sehr wohlwollend und positiv aufgegriffen.

Es gestaltete sich so eine insgesamt gestraffte und sinnvoll zusammengeführte Struktur, die der hiesigen überaus positiven und lebendigen Kooperationskultur gerecht werden kann. Dabei ist das Netzwerk Sozialpsychiatrischer Verbund offen gegliedert. Das bedeutet, dass themen- oder anlassbezogen auch weitere Arbeitskreise eingerichtet werden können sowie neue Mitglieder Aufnahme finden oder hinzugezogen werden dürfen.

Anregungen und Feedback

Die Beschwerdestelle ist zuständig für Beschwerden, Anregungen, Vorschläge oder Fragen, die im Zusammenhang mit psychosozialer Begleitung und Behandlung in allen Funktionsbereichen stehen.

Wer kann sich an die Beschwerdestelle wenden?

  • Patient*innen/Klient*innen und/oder ehemalige Patient*innen/Klient*innen psychiatrischer psychosozialer Einrichtungen und Dienste im Kreis Borken
  • gesetzliche Vertreter*innen
  • Angehörige psychisch kranker Menschen

Zentrale Kontaktnummer für Anregungen, Beschwerden und Feedback:

0160 7211679

So erreichen Sie uns

Die Psychiatriekoordination umfasst die Planung, Koordinierung und Abstimmung der psychosozialen und psychiatrischen Hilfen in den Bereichen

  • der allgemeinen Psychiatrie,
  • der Kinder- und Jugendpsychiatrie,
  • der Gerontopsychiatrie und
  • der Sucht- und Drogenhilfe ,
  • sowie in korrespondierenden Feldern der psychosozialen Unterstützung.

Insbesondere bei Fragen zum Angebotsspektrum und zur Weitervermittlung von Hilfen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Auch die Geschäftsstellenfunktion für den Sozialpsychiatrischen Verbund im Kreis Borken liegt bei der Psychiatriekoordination.

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