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Wasserrrahmenrichtlinie (WRRL)

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG) hat sich zum Ziel gesetzt die Oberflächengewässer und das Grundwasser in einen guten Zustand zu versetzen. Dies soll hauptsächlich durch Maßnahmen in den Bereichen Gewässerstruktur, Landwirtschaft und Siedlungswasserwirtschaft erreicht werden.

Ordnungsrahmen zum Gewässerschutz

Sie schafft gemeinsam mit dem novellierten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LWG NRW) erstmals einen einheitlichen und umfassenden Ordnungsrahmen zum Gewässerschutz in Europa.

Die Gewässer werden erstmals von der Quelle bis zur Mündung in sog. Oberflächenwasserkörpern betrachtet, untersucht und bewirtschaftet. Hierzu ist eine grenzüberschreitende Koordination und Kooperation unter Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig.

Ziele

  • Guter ökologischer und chemischer Zustand von natürlichen Fließgewässern bzw. gutes ökologisches und chemisches Potential von erheblich veränderten Fliegewässern
  • Guter chemischer und mengenmäßiger Zustand des Grundwassers
  • Verschlechterungsverbot

Zeitplan

Ende 2004

Bestandsaufnahme

Ende 2006

Monitoringplan/ Überwachungsprogramm

Ende 2009

1. Bewirtschaftungsplan/ Maßnahmenprogramm

Ende 2015

2. Bewirtschaftungsplan / Zielerreichung

Ende 2021

3. Bewirtschaftungsplan / Zielerreichung

Ende 2027

Zielerreichung und vollständige Umsetzung: Guter Zustand bzw. gutes ökologisches Potential für alle Gewässer und das Grundwasser mit nur wenigen Ausnahmen

Alle sechs Jahre wird der Bewirtschaftungsplan durch die Bezirksregierung Münster und das Land NRW überarbeitet und das Maßnahmenprogramm aktualisiert.

Hier finden Sie die Stellungnahme des Kreises Borken zum 2. Bewirtschaftungszyklus 2016 – 2021 (PDF). Weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan auf https://www.flussgebiete.nrw.de

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