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Zulassung

Der Kreis Borken hat in Borken, Bocholt und Ahaus Zulassungsstellen. Dort können Sie alle Zulassungsvorgänge für Ihr Fahrzeug vornehmen lassen. 

i-Kfz Zulassung

Der Kreis Borken bietet die Möglichkeit der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung über die Internetanwendung i-Kfz an.

Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW oder über die BundID erforderlich. Die internetbasierten Vorgänge funktionieren nur, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis im System identifiziert. Für alle Vorgänge benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
  • ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2
  • einen Giropay-Zugang - Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang über Online-Banking (giropay, PayPal, Kreditkarte) bezahlt werden. 
  • Fahrzeugpapiere und ggfls. Landessiegel mit Sicherheitscode.
  • Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes und durch den Zugriff auf das ELSTER-Zertifikat anmelden. Großkunden benötigen eine Anbindung an die Großkundenschnittstelle (GKS) über das Kraftfahrtbundesamt (KBA), um Zulassungsvorgänge in Vollmacht durchzuführen.

Ein jederzeitiger Zugriff auf i-Kfz kann aufgrund von möglichen Wartungsarbeiten o.ä. leider nicht gewährleistet werden.

Folgende Anliegen können nicht über die internetbasierte Kfz-Zulassung durchgeführt werden:

  • Zulassung von Fahrzeugen mit einem Leasingbrief
  • Zuteilung von grünen Kennzeichen aufgrund von Steuerbefreiung (z.B. wegen landwirtschaftlicher Nutzung, Anhängerzuschlag, zulassungsfreie Anhänger zu Sportzwecken, etc.)
  • Zulassung von unvollständigen oder mehrstufigen Fahrzeugen
  • Zulassung von ausländischen Fahrzeugen (Import)
  • Zuteilung von Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen
  • Eintragung von technischen Änderungen
  • Ersatzausstellung von Zulassungsbescheinigungen

Weitere Informationen zu i-Kfz

Allgemeines

Mit dem Projekt i-Kfz modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen. Nach der im Januar 2015 eingeführten i-Kfz Stufe 1, welche die internetbasierte KFZ-Außerbetriebsetzung beinhaltete, folgte im Oktober 2017 die Einführung der i-Kfz Stufe 2, der internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen. Seit der Umsetzung der Stufe 3 zum 01.10.2019 ist es für private Personen möglich, sämtliche zulassungsrelevanten Anwendungsfälle von der Erstzulassung bis zur Außerbetriebsetzung internetbasiert abzuwickeln.

Die I-Kfz Stufe 4 wird zum 01.09.2023 eingeführt und hat zum Ziel, Online-Zulassungsvorgänge auch für juristischen Personen des Privatrechts zu ermöglichen. Für sogenannte Großkunden, d.h. juristischen Personen des Privatrechts mit besonders vielen Fahrzeugzulassungsvorgängen pro Jahr (ab 500 aufwärts), besteht außerdem ab dem 01.09.2023 die Möglichkeit, über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt (KBA), Fahrzeuge auch auf dritte natürliche und juristische Personen zuzulassen.

Weiterhin lässt sich mit Stufe 4, insbesondere für Neu- und Wiederzulassungen die „sofortige Inbetriebsetzung“ ermöglichen, d.h. die Teilnahme am Straßenverkehr unmittelbar nach der rechtswirksamen Bekanntgabe des Zulassungsbescheids über das lokale i-Kfz-Portal wird ermöglicht. Hierfür muss, trotz temporär fehlender Stempelung des Kfz-Kennzeichens, ein vorläufiger Zulassungsnachweis zur Überprüfung für die Sicherheitsbehörden gut lesbar im Fahrzeug angebracht werden.

Außerdem wird ein neuer Zulassungsvorgang „Tageszulassung“ eingeführt, der sowohl vor Ort in den Zulassungsbehörden als auch in den i-Kfz-Portalen beantragt und durchgeführt werden kann. Der Vorgang sieht die Zulassung und Abmeldung eines Fahrzeugs am selben Tag vor. Die erforderlichen Zulassungsdokumente werden ausgestellt, Plaketten für Kennzeichenschilder nicht.

Zu beachten ist weiterhin, dass die fahrzeughaltende Person keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Borken oder offene Kfz-Steuerrückstände haben darf.

Es empfiehlt sich, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen, bevor die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie Kennzeichenschildern entfernt werden. Die Kennzeichenschilder werden nicht automatisch mit der digitalen Zulassung erworben und müssen vorab vorhanden sein.

Weitere Infos und Voraussetzungen erhalten Sie unter dem externen Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Wichtiger Hinweis:

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i-Kfz: Außerbetriebsetzung

Für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

i-Kfz: Wiederzulassung

Für eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode 
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

i-Kfz: Umschreibung

Für die Umschreibung eines Fahrzeuges im Internet bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und aktuell angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

i-Kfz: Neuzulassung

Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

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