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03. Januar 2025

Bundestagswahl: Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 20. Januar 2025

Frühzeitige Einreichung wird empfohlen

Wappen des Kreises Borken

Durch die Auflösung des Bundestages findet die Bundestagswahl vorgezogen am 23. Februar 2025 statt. Dadurch ändern sich auch wichtige Fristen bei der Wahlvorbereitung. Demnach müssen die Wahlvorschläge der Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Bundestagswahl spätestens zum 20. Januar 2025 um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter vorliegen. Auf diese Frist macht jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster aufmerksam.

Dieser ist als Kreiswahlleiter für die Durchführung der Bundestagswahl im Wahlkreis 125 (Borken II) verantwortlich. Der Wahlkreis 125 (Borken II) umfasst alle Kommunen des Kreises mit Ausnahme der Städte Ahaus und Gronau sowie der Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen. Diese fünf Kommunen im nördlichen Kreisgebiet gehören dem Wahlkreis 123 (Steinfurt I – Borken I) an, der dem Kreiswahlleiter Steinfurt zugeordnet ist.

Kreiswahlvorschläge können von politischen Parteien sowie von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden. Diese haben ihre Wahlvorschläge nun form- und fristgerecht spätestens bis zum 20. Januar um 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter im Original einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen. So können eventuelle Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden.

Weitere Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/wahlen zu finden. Dort abrufbar ist unter anderem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die alle wichtige Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren für den Wahlkreis 125 (Borken II) enthält. Weitere Auskünfte erteilt auch das Kreiswahlbüro, Stabsstelle (Recht, Kommunalaufsicht und Wahlen), Burloer Str. 93, 46325 Borken, wahl@kreis-borken.de, das zudem die für die Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter oder Zugangskennungen für das Kandidatenportal bereithält.