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09. Januar 2025

Bundestagswahl 2025 im Kreis Borken:

Wahlbenachrichtigungen werden vom 13. Januar bis zum 2. Februar zugestellt – Fristen für die Briefwahl beachten

Das Wappen des Kreises Borken

Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt und führt zu wenigen Besonderheiten. Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster weist in diesem Zusammenhang bereits auf einige Termine hin, auf die sich die Wahlberechtigten insbesondere für die Briefwahl einstellen sollten. Er ist als Kreiswahlleiter für die Durchführung der Bundestagswahl im Wahlkreis 125 (Borken II) verantwortlich. Der Wahlkreis umfasst die Kommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden.

So beginnt ab der nächsten Woche (13. Januar) der dreiwöchige Zeitraum, in dem die Städte und Gemeinden Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschicken. Spätestens zum 2. Februar sollte die Wahlbenachrichtigung dann bei allen Wahlberechtigten vorliegen. Wer bis dahin noch keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt seiner Stadt bzw. Gemeinde in Verbindung setzen. Mit der Wahlbenachrichtigung werden alle Wahlberechtigten unter anderem darüber informiert, in welchem Wahllokal sie am 23. Februar ihre Stimme abgeben können.

Die Wahlbenachrichtigung enthält darüber hinaus auch die Informationen, wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen, eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht möglich. Für eine möglichst bequeme Beantragung enthalten die Wahlbenachrichtigungen in der Regel einen aufgedruckten personalisierten QR-Code, der abgescannt werden kann und bereits die notwendigen persönlichen Angaben enthält. Auch die Online-Portale auf den Internetseiten der Kommunen sind mit dem Versand der Wahlbenachrichtigung freigeschaltet.

Beantragt man die Wahlunterlagen per formloser E-Mail (zu richten an das zuständige Wahlamt der Kommune), so sind der Familienname, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Anschrift zu nennen. Genutzt werden kann aber auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck, der dann ausgefüllt dem Wahlamt zugeschickt werden muss.

Die Wahlberechtigten sollten bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl die Postlaufzeiten im Auge haben. Denn durch den vorgezogenen Wahltermin gibt es einen kürzeren Zeitraum, in dem die Briefwahl stattfinden kann. Vor diesem Hintergrund weist der Kreiswahlleiter bereits jetzt auf die Möglichkeit der sogenannten Briefwahl „vor Ort“ hin, die alle Kommunen im Wahlkreis in den zwei Wochen vor der Wahl anbieten werden. In den örtlichen Briefwahlbüros werden die Briefwahlunterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern auf Wunsch unmittelbar persönlich ausgehändigt. Es kann dann sogar auch direkt an Ort und Stelle gewählt werden. „Nutzen Sie dieses Angebot um sicherzustellen, dass der Wahlbrief in jedem Fall rechtzeitig vorliegt und Ihre Stimme mitgezählt werden kann“, appelliert Dr. Hörster.

Kreiswahlleiter Dr. Hörster macht zudem für alle Briefwählerinnen und Briefwähler auf folgende Besonderheit bei dieser - vorgezogenen - Bundestagswahl aufmerksam: „Die Briefwählerinnen und Briefwähler müssen sich darauf einstellen, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl versendet werden, auch wenn sie ihren Antrag bereits früher gestellt haben.“ Grund dafür ist, dass wahrscheinlich erst Ende Januar abschließend bekannt wird, welche Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel stehen. Erst danach kann der Druck der Stimmzettel beginnen und die Stimmzettel können an die Briefwählerinnen und Briefwähler verschickt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten dann möglichst schnell zurückgeschickt oder am besten direkt im Wahlbüro der Gemeinde-/Stadtverwaltung abgegeben oder dort in den Briefkasten eingeworfen werden. Denn wichtig ist, dass der rote Wahlbrief am Sonntag, 18.00 Uhr, bei den zuständigen Stellen vorliegen muss, um bei der Stimmauszählung berücksichtigt zu werden.