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04. Februar 2025

Hinweis auf Verfahrensänderung bei der Erteilung von Reiterplaketten

Beantragung von QR-Codes zu Reitkennzeichen erfolgt im Kreis Borken seit 2024 digital

Trotz des QR-Codes muss weiterhin bei einem Austritt ein gut sichtbares und gültiges Kennzeichen (s. Foto) am Pferd befestigt sein.

Bereits zum Jahresbeginn 2024 hat sich im Kreis Borken die Verfahrensweise bei der Erteilung von Reiterplaketten, also der jährlich zu erneuernden Aufkleber auf dem Reitkennzeichen, geändert. Seit dem Stichtag 1. Januar 2024 wurde die Reiterplakette durch einen QR-Code ersetzt, der in digitaler Form auf einem Smartphone oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss. Die Reiterin oder der Reiter hat sich selbst um die Ausstellung des QR-Codes zu kümmern. Hierzu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden, das auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/reitkennzeichen zur Verfügung steht. Der individuelle QR-Code wird anschließend zum Download bereitgestellt. Die Möglichkeit einer analogen Antragstellung besteht im Ausnahmefall weiterhin.

Hintergrund der Neuerung ist ein Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, der den Ersatz der Reiterplaketten durch einen QR-Code ermöglicht. Von dieser Option macht der Kreis Borken seit dem 1. Januar 2024 Gebrauch. Die Umstellung dient der Verwaltungsvereinfachung und fördert gleichzeitig die Digitalisierung. Jede Person, die in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss weiterhin ein gut sichtbares, am Pferd angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Alle notwendigen Informationen zum neuen Verfahren sowie das Antragsformular sind über die Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/reitkennzeichen abrufbar.