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21. März 2025

38 Hochstamm-Hainbuchen werden an Borkener Straße in Heiden gepflanzt

Gemeinsame Maßnahme der Gemeinde Heiden und des Kreises Borken gehört zum Landschaftsplan

(v. li.) Landrat Dr. Kai Zwicker, Dr. Patrick Voßkamp, Bürgermeister der Gemeinde Heiden, Patrick Büsker, Mitarbeiter des Bauhofes Heiden, und Bernd Garvert, Leiter des Fachbereiches Natur und Umwelt des Kreises Borken, pflanzten gemeinsam an der Borkener Straße in Heiden eine Hainbuche.

Im Zuge der Umsetzung des Landschaftsplans Heidens, den der Kreis Borken im Jahr 2020 aufgestellt hat, werden 38 Hochstamm-Hainbuchen an der Borkener Straße gepflanzt. „Als Zeichen unserer engen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen haben wir jetzt gemeinsam den ersten Baum gesetzt. Außerdem sieht es einheitlich schöner aus! Damit möchten wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, betonen Landrat Dr. Kai Zwicker und Dr. Patrick Voßkamp, Bürgermeister der Gemeinde Heiden. Die Anpflanzung soll innerhalb der nächsten Tage abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 29.000 Euro und werden zu 80 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die anderen 20 Prozent übernimmt der Kreis Borken. Ausführendes Unternehmen ist Küpers Landschaftspflege GmbH & Co. KG aus Vreden.

Auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes im Zusammenwirken mit dem Bundesnaturschutzgesetz hat der Kreis Borken die gesetzliche Pflicht, flächendeckende Landschaftspläne aufzustellen. „Die insgesamt 19 Landschaftspläne im Kreis Borken dienen uns als Kreisverwaltung als zentrales Instrument, das Bild der münsterländischen Parklandschaft und ihre Funktion nachhaltig zu sichern und zu entwickeln“, erklärt Bernd Garvert, Leiter des Fachbereiches Natur und Umwelt des Kreises Borken. Die Verantwortlichen setzen in diesem Zusammenhang auf eine kooperative Landschaftsplanung: Das bedeutet: Die Verwaltung ist bestrebt, die unterschiedlichen Belange, wie zum Beispiel die des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei sowie die der Städte und Gemeinden in die Planung zu integrieren.

Ein Landschaftsplan besteht zum einen aus festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen und zum anderen aus Angebotsplanung. Bei den festgesetzten Maßnahmen handelt es sich um konkrete Maßnahmen im Plangebiet, die standortgebunden sind. Dazu gehören zum Beispiel Anpflanzungen von Baumreihen, Hecken, Einzelbäumen, Pflegemaßnahmen an Gehölzen oder Gewässern. Bei der Angebotsplanung geht es um Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, die sich aus den Biotop- und Nutzungsstrukturen sowie der Gestaltung des Landschaftsbildes unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ableiten. Die Kosten, die sich aus der Realisierung des Landschaftsplanes ergeben, werden vom Kreis Borken mit finanzieller Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen.

Weitere Infos zu den Landschaftsplänen gibt es unter www.kreis-borken.de/de/kreisregion/klima-mobilitaet/umwelt/natur-landschaft/landschaftsplaene.php