Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

11. April 2025

Rehkitzrettung: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert erneut Drohnen

Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert weiterhin die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung.

Der Kreis Borken weist darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiterhin die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung fördert. In diesem Jahr stellt es dafür erneut 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Auch im tierseuchenrechtlichen Krisenfall dürfen die angeschafften Drohnen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), insbesondere für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern, genutzt werden.

Zum Hintergrund:
Besonders im Frühjahr suchen Rehkitze, Junghasen, am Boden brütende Vögel und andere Tiere Schutz im hohen Gras. Wird dort gemäht, kann das zur lebensgefährlichen Falle für die Jungtiere werden. Immer wieder werden Wildtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, deren erste Lebenswochen in die erste Mähperiode des Grünlands fallen. Das liegt am sogenannten Drückinstinkt: Anstatt zu fliehen, verharren die Kitze reglos und sehr flach auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Aus der Fahrkabine sind die Wildtiere so häufig nicht oder erst zu spät zu sehen. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): http://www.ble.de/rehkitzrettung