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21. April 2021

Neuerungen im Hinblick auf die Bekämpfung der BVD seit Einführung des Tiergesundheitsrechtsaktes

Von Nordrhein-Westfalen wurde bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Genehmigung eines Programms zur Tilgung von BVD eingereicht und ist mittlerweile genehmigt. Ziel dieses Tilgungsprogramms ist es, dass Nordrhein-Westfalen der Status „frei von BVD in Bezug auf gehaltene Rinder“ gewährt wird. In der Bundesrepublik Deutschland hat neben NRW auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein genehmigtes Tilgungsprogramm für BVD. Die anderen Bundesländer sind bereits als BVD-frei von der Europäischen Union anerkannt.

Mit Genehmigung des Tilgungsprogramms sind auch erhöhte Gesundheitsanforderungen an Rinder, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach NRW verbracht werden, verbunden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den importierten Rindern um Zucht- oder Nutzrinder handelt. Für diese Tiere muss vorab im Rahmen der amtsärztlichen Abfertigung des Transportes ein negatives BVD-Untersuchungsergebnis vorliegen, welches durch die Veterinärbehörde des Versandlandes im Gesundheitszertifikat (sog. „TRACES-Dokument“) amtlich bestätigt wird.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Seuchenfreiheitsstatus für eine Zone, wie z. B. Nordrhein-Westfalen, beinhaltet u.a. dass eine Impfung gegen BVD für gehaltene Rinder verboten ist.

Darüber hinaus gelten für geimpfte Tiere auch Verbringungsbeschränkungen. In einen Betrieb, der in einem BVD-freien Mitgliedsstaat oder einer solchen Zone liegt, dürfen nur nicht gegen BVD-geimpfte Tiere eingestallt werden.

In NRW ist daher ab dem 01.02.2022 die freiwillige Impfung gegen BVD verboten.

Nähere Einzelheiten besprechen Sie bitte mit Ihrem Hoftierarzt. Wenn nach diesem Gespräch noch Fragen ungeklärt bleiben, können Sie diese mit Herrn Dr. Kerkhoff klären.

Herr Dr. Kerkhoff
Tel: 02861 681 3871