Der Kreis Borken in Leichter Sprache
Arbeit und Behinderung
Menschen mit Behinderungen brauchen manchmal Hilfe bei der Arbeit.
Damit sie ihre Arbeit gut machen können.
Damit alle zufrieden sind.
Schwer-behinderte können Hilfe beantragen.
Zum Beispiel:
Sie können Geld vom Amt bekommen, wenn sie eine schwere Behinderung haben.
Damit soll die Arbeit für sie leichter werden.
Sie müssen dazu einen Antrag beim Amt stellen.
Wir helfen Ihnen gerne beim Antrag.
Oder wenn Sie Fragen haben.
Ihr Chef oder Ihre Chefin kann auch Hilfen beantragen.
Zum Beispiel:
- Geld für Rampen.
- Oder andere Hilfen bei der Arbeit.
Kündigungs-Schutz
Schwer-behinderte haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Das bedeutet: Ihr Chef oder ihre Chefin kann sie nicht einfach kündigen.
Sie sind davor besonders geschützt.
Das gilt auch für Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 30 Prozent.
Bitte kommen Sie zur Beratung.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie eine Kündigung bekommen.
Wir sagen Ihnen, ob der Kündigungs-Schutz für Sie gilt.
Der Kündigungs-Schutz steht im Schwer-Behinderten-Recht.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Kündigung gegen das Gesetz ist