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Der Kreis Borken in Leichter Sprache

Arbeit und Behinderung

Menschen mit Behinderungen brauchen manchmal Hilfe bei der Arbeit.
Damit sie ihre Arbeit gut machen können.
Damit alle zufrieden sind.

Zeichnung: Menschen vor einem Bürogebäude
Zeichnung: Menschen vor einem Bürogebäude

Schwer-behinderte können Hilfe beantragen.

Zum Beispiel:
Sie können Geld vom Amt bekommen, wenn sie eine schwere Behinderung haben.
Damit soll die Arbeit für sie leichter werden.

Zeichnung: Menschen am Arbeitsplatz
Zeichnung: Menschen am Arbeitsplatz

Sie müssen dazu einen Antrag beim Amt stellen.
Wir helfen Ihnen gerne beim Antrag.
Oder wenn Sie Fragen haben.

Ihr Chef oder Ihre Chefin kann auch Hilfen beantragen.
Zum Beispiel:

  • Geld für Rampen.
  • Oder andere Hilfen bei der Arbeit.
Zeichnung: Frau im Rollstuhl stellt einen Antrag
Zeichnung: Frau im Rollstuhl stellt einen Antrag

Kündigungs-Schutz

Schwer-behinderte haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Das bedeutet: Ihr Chef oder ihre Chefin kann sie nicht einfach kündigen.
Sie sind davor besonders geschützt.

Das gilt auch für Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 30 Prozent.

Zeichnung: Vertrag
Zeichnung: Vertrag

Bitte kommen Sie zur Beratung.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie eine Kündigung bekommen.
Wir sagen Ihnen, ob der Kündigungs-Schutz für Sie gilt.

Der Kündigungs-Schutz steht im Schwer-Behinderten-Recht.

Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Kündigung gegen das Gesetz ist

Zeichnung: Gesetzbuch
Zeichnung: Gesetzbuch

Kontakt für Arbeitsplätze in Gescher, Stadtlohn, Vreden, Ahaus, Gronau, Ledgen, Heek, Schöppingen:

Zeichnung: Telefon
Zeichnung: Telefon