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Der Kreis Borken in Leichter Sprache

Auto

Sie müssen manche Fahrzeuge anmelden, bevor Sie damit auf der Straße fahren dürfen.
Das nennen wir: Zulassung.

Das heißt: Sie melden das Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle an.
Zum Beispiel: Ein Auto oder Motorrad.

Zeichnung: Auto
Zeichnung: Auto

Die Zulassungs-Stelle erlaubt dann, dass Sie mit dem Fahrzeug fahren.

Sie gibt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen.
Also ein Schild mit Zahlen und Buchstaben.
Sie können sich dabei auch Buchstaben und Zahlen wünschen.

Zeichnung: Beratungssituation
Zeichnung: Beratungssituation

Was macht die Zulassungs-Stelle noch?

Sie kümmert sich auch um das Ummelden.
Wenn das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie das Fahrzeug verkaufen.
  • Oder weil Sie das Fahrzeug verschenken.
Zeichnung: Mitarbeiter am Computer
Zeichnung: Mitarbeiter am Computer

Wer hilft Ihnen weiter? 

Sie können die Zulassungs-Stelle Borken anrufen. Telefon: 02 861 / 681 1310

Zeichnung: Telefon
Zeichnung: Telefon

Achtung:

Die Zulassungs-Stelle hat im Moment andere Öffnungs-Zeiten. Sie müssen einen Termin machen, wenn Sie in die Zulassungs-Stelle kommen wollen. Sie müssen die Zulassungs-Stelle anrufen, bevor Sie vorbeikommen wollen. Einen Termin können Sie auch über den Link machen: 

Zeichnung: Warnung
Zeichnung: Warnung

Es gibt mehrere Zulassungs-Stellen, zu denen Sie gehen können.
Das sind die Adressen:

Bahnhofstraße 93
48683 Ahaus
(im ehemaligen Kreishaus in Ahaus)

Kaiser-Wilhelm-Straße 52 - 58
46395 Bocholt
(Gigaset-Gebäude)

Führerscheinstelle

Sie müssen einen Termin machen, wenn Sie uns besuchen wollen. 

montags bis mittwochs: 7:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
donnerstags: 7:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
freitags: 7:30 - 12:30 Uhr

Zeichnung: Tür mit Schild "Öffnungszeiten"
Zeichnung: Tür mit Schild "Öffnungszeiten"

Park-Ausweis für Schwer-Behinderte

Für viele Menschen mit Behinderung ist ein Auto wichtig.
Damit sie überall hinkommen. Damit sie weiter am Leben teilhaben können.

Es gibt für sie oft besondere Park-Plätze.
Dazu sagen wir: Behinderten-Park-Plätze.

Sie dürfen dort nur mit einem besonderen Park-Ausweis parken.

Der Park-Ausweis heißt: Park-Ausweis für Schwer-Behinderte.

Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Damit Sie einen Park-Ausweis bekommen.
Zum Beispiel:
Sie haben eine Geh-Behinderung. Oder Sie sind blind.

Zeichnung: Parkausweis
Zeichnung: Parkausweis
Zeichnung: Zwei Männer
Zeichnung: Zwei Männer

Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
Rufen Sie uns an.
Oder kommen Sie zur Beratung.

Zeichnung: Telefon
Zeichnung: Telefon