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Der Kreis Borken in Leichter Sprache

Schule und Behinderung

Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam lernen.

Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an in allgemeine Schulen gehen.

Das nennen wir: Gemeinsames Lernen.
Die Abkürzung dafür ist: GL.

Im Kreis Borken gibt es viele Schulen für Gemeinsames Lernen.

Zeichnung: Kinder

Förder-Schulen

Es gibt 10 Förder-Schulen im Kreis Borken. Die Schulen haben verschiedene Schwer-Punkte.

Zum Beispiel:

  • Lernen
  • Sprache
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
    Motorisch heißt: Bewegung.
    Motorische Entwicklung ist zum Beispiel: Mit den Beinen laufen lernen. Oder mit der Hand greifen lernen.
  • Emotionale und soziale Entwicklung
    Emotion bedeutet: Gefühle.
    Sozial heißt: Der Umgang mit Anderen. Beim Zusammen-Leben oder Arbeiten. Was man tut und wie man sich verhält.

Mehr Infos finden Sie im Internet unter: https://schulamt.kreis-borken.de

Zeichnung: Klasse mit Schülern
Zeichnung: malen

Schul-Beratungs-Stelle

Kinder haben manchmal Probleme in der Schule.
Dann ist es gut, wenn die Eltern und die Schule zusammen arbeiten.

Darum kümmert sich die Regionale Schul-Beratungs-Stelle.

Regional bedeutet:
Sie hilft in der ganzen Region.
Also in allen Schulen im Kreis Borken.

Sie hilft Eltern, Lehrern und Lehrerinnen.
Wenn Schüler und Schülerinnen Probleme in der Schule haben.

Sie hilft bei Fragen zur schulischen Inklusion.
Schulische Inklusion heißt: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen.

Zeichnung: Beratungssituation

Sie wollen Beratung?

Sprechen Sie mit dem Klassen-Lehrer oder der Klassen-Lehrerin.
Sie helfen beim Anmelden.

Oder rufen Sie uns an. Telefon: 02 86 1 / 82 25 27

Hier kommen Sie zur Internet-Seite von der Regionalen Schul-Beratungs-Stelle: https://www.rsb-borken.de

Zeichnung: Beratungssituation

Schul-Begleitung

Sie können eine Schul-Begleitung für Ihr Kind bekommen:

  • Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat.
  • Wenn Ihr Kind nur mit Hilfe zur Schule gehen kann.

Schul-Begleitung heißt: Eine Person hilft Ihrem Kind. Damit Ihr Kind zur Schule gehen kann.

Die Eltern müssen die Schul-Begleitung nicht bezahlen.
Der Kreis Borken bezahlt die Schul-Begleitung.

Das nennen wir: Eingliederungs-Hilfe.
Das ist eine Hilfe vom Amt für Kinder mit Behinderung.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Sie können den Antrag formlos stellen.

Das heißt: Sie können auf ein Papier schreiben.
Und den Antrag mit der Post schicken.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail im Internet.

Zeichnung: Hilfe am Computer
Zeichnung: Antrag schreiben