Der Kreis Borken in Leichter Sprache
Schwer-Behinderten-Ausweis
Es gibt einen Ausweis für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel:
- Menschen mit körperlichen Behinderungen.
- Menschen mit geistigen Behinderungen.
Sie können einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind.
Sie können damit nachweisen:
- Sie haben besondere Rechte. Zum Beispiel: Bei der Arbeit.
- Sie haben ein Recht auf Hilfe vom Amt. Zum Beispiel: Geld vom Amt.
Menschen mit einer Behinderung haben oft Nachteile im Alltag.
Deshalb gibt es für sie besondere Rechte und Hilfen.
Die Hilfen sollen die Nachteile von der Behinderung ausgleichen.
Deshalb sagen wir dazu: Nachteils-Ausgleich.
Sie brauchen einen Schwer-Behinderten-Ausweis damit Sie Nachteils-Ausgleiche bekommen.
Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen viele Zahlen und Zeichen.
Zum Beispiel: Dort steht eine Zahl zwischen 20 und 100.
Die Zahl heißt: Grad der Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Das spricht man so: Ge-de-Be.
Der Grad der Behinderung zeigt:
Wie schwer die Behinderung von einer Person ist.
Wie stark ihre gesundheitlichen Probleme sind.
Eine Zahl über 50 bedeutet: Sie sind schwer-behindert.
Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen auch Buchstaben.
Die Buchstaben heißen: Merk-Zeichen.
Sie können damit zeigen:
- Welche Rechte Sie haben.
- Welche Hilfen Sie bekommen.
- Oder welche Nachteils-Ausgleiche.
Bei jedem Menschen stehen andere Buchstaben.
Zum Beispiel:
- Der Buchstabe G bedeutet: Sie sind geh-behindert.
- Der Buchstabe B bedeutet: Sie brauchen eine Begleit-Person.
Wenn diese Buchstaben in Ihrem Ausweis stehen:
Dann können Sie Nachteils-Ausgleiche bekommen.
Zum Beispiel:
- Sie können kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
- Sie können kostenlos eine Begleit-Person mitnehmen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis brauchen.
Wenn Sie Fragen zum Ausweis haben.