Der Kreis Borken in Leichter Sprache
Teilhabe und Behinderung
Schwer-behinderte Menschen können Hilfen vom Kreis Borken bekommen:
- Wenn sie mit den Hilfen leichter am Leben teilhaben können.
- Wenn sie dann keine Pflege mehr brauchen.
- Oder sie dann weniger Pflege brauchen.
Sie müssen dazu einen Antrag stellen.
Welche Hilfen Sie bekommen, hängt ab
- von Ihrer Behinderung
- und von Ihrem Bedarf. Also was Sie brauchen. Damit Sie teilhaben können. Damit Sie selbstständig leben können.
Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an.
Oder kommen Sie zur Beratung.