Einreiseangelegenheiten (Visum)
Drittstaatsangehörige können für viele verschiedene Angelegenheiten ein Visum erhalten.
Diese Reisezwecke oder Aufenthaltszwecke sind: Besuchszwecke, Geschäftsreisen, Familiennachzug, Eheschließung, Erwerbstätigkeit oder ein Studium.
Visafreie Einreise
Für Besuche bis zu drei Monaten pro Halbjahr hat die Europäische Union die Visumpflicht für Angehörige bestimmter Staaten aufgehoben. Ob das Land, dessen Staatsbürger Sie sind, zu diesen Ländern zählt, können Sie bei den Auslandsvertretungen Deutschlands oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erfahren.
Obwohl die Einreise ohne ein gesondertes Visum möglich ist, müssen für die visafreie Einreise folgende Punkte erfüllt sein:
- Gültiger Nationalpass
- ausreichender Krankenversicherungsschutz
- ausreichende finanzielle Mittel
Antragsverfahren
Ein Visum müssen Sie persönlich in Ihrem Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben.
Informieren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen. Die notwendigen Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie unmittelbar über die Internetseite der zuständigen Botschaft/des zuständigen Konsulats.
Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zur Einreise nach Deutschland und zu den Visabestimmungen.
Verpflichtungserklärung
Wenn Sie einen ausländischen Gast aus einem visapflichtigen Land nach Deutschland einladen möchten (z.B. für einen Besuch, ein Studium oder einen Sprachkurs), müssen Sie als Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Damit erklären Sie sich bereit, für die Dauer des gesamten Aufenthalts sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich Wohnung, Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit und Rückführung) für den Gast zu übernehmen.
Verlängerung eines Schengenvisums
Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum?
Ein Visum kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden, zum Beispiel das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe. Diese müssen gegenüber der Ausländerbehörde belegt werden.
Um Ihr Anliegen prüfen zu können nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf.
Folgende Sachbearbeiter*innen helfen Ihnen bei weiteren Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.
Ansprechpersonen
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Ein Studium in Deutschland eröffnet viele attraktive Möglichkeiten. Es gibt viele internationale Studienprogramme und die Gebühren sind gering. Hierzu können Sie ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland erhalten.