Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Einreiseangelegenheiten (Visum)

Drittstaatsangehörige können für viele verschiedene Angelegenheiten ein Visum erhalten.
Diese Reisezwecke oder Aufenthaltszwecke sind: Besuchszwecke, Geschäftsreisen, Familiennachzug, Eheschließung, Erwerbstätigkeit oder ein Studium.

Visafreie Einreise

Für Besuche bis zu drei Monaten pro Halbjahr hat die Europäische Union die Visumpflicht für Angehörige bestimmter Staaten aufgehoben. Ob das Land, dessen Staatsbürger Sie sind, zu diesen Ländern zählt, können Sie bei den Auslandsvertretungen Deutschlands oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erfahren.

Obwohl die Einreise ohne ein gesondertes Visum möglich ist, müssen für die visafreie Einreise folgende Punkte erfüllt sein:

  • Gültiger Nationalpass
  • ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • ausreichende finanzielle Mittel

Antragsverfahren

Ein Visum müssen Sie persönlich in Ihrem Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben.

Informieren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen. Die notwendigen Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie unmittelbar über die Internetseite der zuständigen Botschaft/des zuständigen Konsulats.

Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zur Einreise nach Deutschland und zu den Visabestimmungen.

Verpflichtungserklärung

Wenn Sie einen ausländischen Gast aus einem visapflichtigen Land nach Deutschland einladen möchten (z.B. für einen Besuch, ein Studium oder einen Sprachkurs), müssen Sie als Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Damit erklären Sie sich bereit, für die Dauer des gesamten Aufenthalts sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich Wohnung, Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit und Rückführung) für den Gast zu übernehmen.

Verlängerung eines Schengenvisums

Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum?

Ein Visum kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden, zum Beispiel das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe. Diese müssen gegenüber der Ausländerbehörde belegt werden.
Um Ihr Anliegen prüfen zu können nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf.

Folgende Sachbearbeiter*innen helfen Ihnen bei weiteren Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.

Ansprechpersonen

Wissenswertes aus dem Bereich