Studieren in Deutschland
Sie möchten zukünftig in Deutschland ein Studium beginnen, studieren hier aktuell oder fragen sich, wie es nach dem abgeschlossenen Studium weitergehen kann? Hier finden Sie alle Informationen.
Ein Studium in Deutschland eröffnet viele attraktive Möglichkeiten.
Es gibt viele internationale Studienprogramme und die Gebühren sind gering.
Hierzu können Sie ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung sowie ein Promotionsstudium als Vollzeitstudienprogramm an einer deutschen Hochschule.
Der Kreis Borken ist bunt.
Menschen aus ca. 120 verschiedenen Ländern leben derzeit im Kreisgebiet. Der Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung unterstützt und begleitet bei allen rechtlichen Belangen rund um ihren Aufenthalt. Er ist die Anlaufstelle für Menschen aus dem Ausland, die in der Region wohnen oder hierher ziehen wollen.
Wichtige Hinweise
Vor dem Studium
Sofern Sie Interesse an einem Studium in Deutschland haben, gibt es für Sie die folgenden Möglichkeiten, sich auf das Studium vorzubereiten:
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung
Welche Voraussetzungen für diese Aufenthaltserlaubnisse erfüllt werden müssen, erklären wir Ihnen gerne.
Studienvorbereitung
Wenn Sie Interesse an einem Studium in Deutschland haben, aber noch nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums erfüllen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung erhalten. Die Studienvorbereitung umfasst die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, die Teilnahme am Studienkolleg sowie das Absolvieren von studienvorbereitenden Praktika.
Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung wird in der Regel bis zum voraussichtlichen Abschluss Ihrer Studienvorbereitung erteilt bzw. verlängert. Die maximale Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Studienvorbereitung beträgt insgesamt zwei Jahre.
Arbeiten während der Studienvorbereitung
Während Ihres Aufenthalts zum Zwecke der Studienvorbereitung ist die Aufnahme einer Beschäftigung in der Regel nur in der Ferienzeit erlaubt sowie die Ausübung eines studienvorbereitenden Praktikums.
Studienbewerbung
Wenn Sie bereits die Studienvoraussetzungen erfüllen und nach Deutschland einreisen, um sich für einen Studienplatz zu bewerben, besteht auch hierfür die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung kommt zum Beispiel auch in Betracht, wenn Sie persönlich an einem Auswahlverfahren der Hochschule teilnehmen dürfen.
Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung / Studienplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu neun Monaten erteilt werden.
Arbeiten während der Studienbewerbung
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten sind während des Aufenthalts zur Studienplatzsuche nicht erlaubt.
Das Studium in Deutschland
Wenn Sie an einer der vielen Hochschulen und vergleichbaren Ausbildungseinrichtungen studieren, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums.
Der Aufenthaltszweck Studium umfasst:
- ein Grundstudium
- ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium)
- ein Teilzeitstudium
- ein Propädeutikum
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums wird in der Regel für mindestens 1 Jahr und für maximal 2 Jahre erteilt / verlängert.
Sollte Ihr Studium weniger als 2 Jahre dauern, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Studiums erteilt.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange Sie das Studium noch in einem angemessenen Zeitraum abschließen können.
Um eine Prognose stellen zu können, wann Sie Ihr Studium voraussichtlich abschließen werden, benötigen wir einen Nachweis über Ihre bisherigen Studienleistungen und ggf. eine Einschätzung Ihrer Hochschule.
Bitte nehmen Sie zu Ihrem Verlängerungstermin zumindest eine Übersicht Ihrer erbrachten Studienleistungen mit.
Studienfachwechsel
Ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs innerhalb derselben Fachrichtung ist während der ersten 18 Monate nach Beginn des Studiums in der Regel zulässig. Danach ist der Wechsel nur zulässig, wenn Sie das neue Studium innerhalb einer angemessenen Studiendauer abschließen können.
Da Ihr Studiengang immer auf dem Aufenthaltstitel vermerkt ist, kontaktierten Sie uns bitte vor Ihrem Studienfachwechsel.
Arbeiten während des Studiums
Studierende dürfen 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr unselbstständig arbeiten. Außerdem ist eine studentische Nebentätigkeit grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt (das sind Tätigkeiten an einer Hochschule oder einer hochschulnahen Einrichtung sowie vorgeschriebene Praktika). Eine gesonderte Arbeitserlaubnis benötigen Sie hierfür nicht.
Falls Sie eine selbständige oder freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie bei uns eine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass jede Erwerbstätigkeit, die neben dem Studium ausgeübt wird, Ihr Studium nicht gefährden darf.
Antragsstellung und einzureichende Unterlagen
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Ihren gültigen Reisepass
Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes:
Sperrkonto mit Guthaben i.H.v. 934,00 € pro Monat / 11.208,00 € pro Jahr (Stand 2022); Elternbürgschaft; Verpflichtungserklärung
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Zulassungsbescheid bzw. aktuelle Studienbescheinigung
bei Verlängerungen: Leistungsnachweise (Übersicht über Prüfungsleistungen; Zeugnis)
Gebühren
100,00 € (Ersterteilung)
93,00 € (Verlängerung)
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
Nach dem Studienabschluss in Deutschland arbeiten
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, gibt es für Sie mehrere Möglichkeiten.
Zum einen können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung als Fachkraft beantragen, wenn Sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben. Wenn Sie bereits einen Anstellung als Fachkraft gefunden haben, finden Sie alle wichtigen Informationen im Bereich "Arbeiten in Deutschland".
Zum anderen können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis dient der Suche nach einem Arbeitsplatz, der Ihrem Studienabschluss entspricht.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate (gerechnet ab dem Tag Ihres Abschlusses) ausgestellt werden.
Sollten Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, können Sie auch bereits vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft beantragen.
Sollten Sie innerhalb der Zeit zur Arbeitsplatzsuche keinen Arbeitsplatz finden, der Ihrem Studienabschluss angemessen ist, hat in der Regel die Ausreise aus dem Bundesgebiet zu erfolgen.